Das Dossier war auch im Kanton Freiburg ein Thema. Nach demselben Zugangsgesuch des Journalisten an die Freiburger Kantonspolizei und dessen Ablehnung durch das öffentliche Organ hatte sich die kantonale Transparenzbeauftragte in ihrer Empfehlung im Mai 2017 dafür ausgesprochen, dass die Kantonspolizei teilweise Zugang zu einem Dokument gewähren soll, aus dem ersichtlich wird, wie das Verhältnis zwischen der Freiburger Kantonspolizei und ihren privaten Informanten/innen sowie deren Entgeltung geregelt ist. Zum jährlichen Budget der Kantonspolizei zur Entgeltung ihrer privaten Informanten/innen empfahl die Transparenzbeauftragte vollständigen Zugang zu geben. Die Kantonspolizei blieb in der Folge allerdings bei ihrer Position und der Journalist reichte daraufhin Rekurs ein. Das Freiburger Kantonsgericht entschied in seinem Urteil vom 24. Mai 2018, der Zugang sei so zu gewähren wie durch die Freiburger Transparenzbeauftragte empfohlen.
Das Urteil des Genfer Gerichtshofs finden Sie hier.