Naturgefahren
Naturgefahren sind alle von Naturkräfte stammende potenzielle Schadens-, Beeinträchtigungs- oder schädliche Einwirkungsquellen gegenüber Sachen oder Personen.
Die Naturgefahren variieren von einer Region zur Anderen gemäss ihre Böden- und Untergrund Gegebenheiten, des Reliefs oder sogar des Klimas. Für den Kanton Freiburg wurden folgende Naturgefahren in der Risikoanalyse festgehalten:
- Erdbeben
Hochwasser
Orkan
Extreme Kälte - Ergiebige Schneefälle
Trockenheitsperiode - Hitzewellen
Tierseuchen
Pandemie
Technische Gefahren
Die technische Gefahren sind Ereignisse deren katastrophalen Charakter sich aus mit menschlichen Tätigkeiten verbundenen Unfällen ergibt.
Diese Gefahren ändern sich von einer Region zum nächster nach Wirtschaftsbereichen. Im Kanton Freiburg wurden folgenden Gefahren in Betracht gezogen:
- Staudämme
- Erhöhung der Strahlung
- Stationäre Anlagen
- Transportwesen
- Grossbrände
- Pannen des Elektrizitätsnetzes
- Zusammenbruch der Informationsinfrastrukturen
Gesellschaftliche Gefahren
Die gesellschaftlichen Gefahren sind Gefahren, deren Ursprung in zwischenmenschlichen Konflikten liegt. Im Kanton Freiburg wurden folgenden Gefahren in Betracht gezogen:
Führung
Gesamtverantwortung liegt bei der Exekutive
Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und damit für das Verbundsystem Bevölkerungsschutz liegt bei der zuständigen Exekutive. Je nach Situation bezeichnet der Gemeinderat, die Kantonsregierung oder der Bundesrat Führungsorgane.
Führung angepasst an die Lage
Bei Alltagsereignissen liegt die Führung bei der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisationen (in der Regel der Feuerwehr oder der Polizei). Bei Grossereignissen obliegt die Führung einer Gesamteinsatzleitung mit ereignisbezogen ausgewählten Spezialisten bzw. Spezialistinnen der beteiligten Partnerorganisationen oder der Verwaltung. Wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen, übernimmt ein Führungsorgan die Koordination und die Führung.
Im Kanton Freiburg handelt es sich um das GFO auf Gemeindeebene und um das KFO auf Kantonsebene.
Grossereignisse
Das Gesetz über den Bevölkerungsschutz bezeichnet die Katastrophen als Schadenereignisse grossen Ausmasses die die Bevölkerung oder deren Existenzgrundlage gefährden.
Die Grossereignisse (Grossunfälle und andere grössere Schadenfälle) werden als Schadenereignisse bezeichnet, die zwar keine Bevölkerungsschutzmassnahmen, aber eine ähnliche Einsatzvorbereitung und Führungsorganisation erfordern, wie sie für Katastrophen vorgesehen sind.