Waffen, Pyrotechnik und Sprengstoffe
Die Sektion Waffen, Pyrotechnik und Sprengstoffe (WPS) der Kantonspolizei ist die Beratungs- und Kontrollstelle im Bereich Feuerwaffen und explosionsgefährliche Stoffe. Es wendet das Bundesgesetz über Waffen (WG) und über explosionsgefährliche Stoffe (SprstG) an. Die Sektion WPS genehmigt und entscheidet über die Massnahmen, die aufgrund der versch
1. Waffen
- Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins : Formular (via e-police)
Hinweis: Bitte vergessen Sie am Ende des Formulars nicht, den Antrag auszudrucken und zu unterschreiben, bevor Sie ihn per Post an die WPS weiterleiten.
- Schriflicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe : Vertrag
- Gesuch um Erteilung Ausnahmebewillligung für das sportlichen Schiessens : Formular
- Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Sammlertätigkeit : Formular
- Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb von verbotenen Nichtfeuerwaffen : Formular
- Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens : Formular
- Meldung des rechtmässigen Besitzes von Feuerwaffen : Formular
- Meldung der leihweisen Abgabe von Sportwaffen an unmündige Person : Formular
Hinweis: Das Formular ist für in Freiburg ansässige Personen bei der WPS einzureichen.
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Der Europäische Feuerwaffenpass ist für alle Jäger und Sportschützen bestimmt, die in den Schengen-Staaten mit ihrer Waffe einer Freizeitbeschäftigung nachgehen. Er ist nicht gültig für den definitiven Import oder Export einer Feuerwaffe.
- Antrag auf Ausstellung, Verlängerung (volljährige Personen)
- Antrag auf Ausstellung (minderjährige Personen)
- Gesuch um eine Waffentragbewilligung : Formular
Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Kopie des Ausweises als Sicherheitsbeamter
- Ausbildungsnachweis für Einsatzstock und/oder Tonfa (nur für Prüfungen mit Einsatzstock oder Tonfa)
- Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Das WPS muss mindestens 10 Tage vor dem Prüfungsdatum im Besitz der Unterlagen sein.
Daten der Prüfungen für die Waffentragbewilligung
Festgelegte Daten im 2024 = 23.01 – 19.03 – 25.04 – 04.06 – 05.09 – 14.10 und 28.11
Nützliche Dokumente für die Prüfungsvorbereitung
Fragenkatalog zur Vorbereitung der Prüfung
- Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zum nichtgewerbsmässigen Verbringen von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet: Link
- Gesuch für die Ausstellung eines Begleitscheins für die Ausfuhr von Feuerwaffen, deren wesentliche Bestandteile oder der dazugehörigen Munition : Link
Nützliche Dokumente
- Kantonale Richtlinie für den Erwerb von verbotenen Waffen und Waffenzubehören : Direktive
- Häufige Fragen betreffend die Anpassungen im Waffenrech : Lien
- Waffen in Kürze : Broschüre
2. Feuerwerk und Pyrotechnik
Verkauf
Genehmigung zum Verkauf von pyrotechnische Gegenständen für Vergnügungszwecke
Dies betrifft insbesondere die am Nationalfeiertag am 1. August und am Jahresende verwendeten Feuerwerkskörper und Petarden.
Wichtige Informationen : Ab dem 01.01.2024 wird eine Verkaufsbewilligung für pyrotechnische Gegenstände, die zu reinen Vergnügungszwecken bestimmt sind, nur noch an Geschäfte erteilt, die auf dem Antragsformular angeben, dass die für die Aufsicht verantwortliche Person innerhalb von 5 Jahren die Ausbildung "Verkaufspersonal von Feuerwerksartikeln" des SFV absolviert hat. Eine Person, die innerhalb von fünf Jahren vom SFV ausgebildet wurde, muss während der gesamten Verkaufszeit im Geschäft oder am Verkaufsstand anwesend sein.
- Gesuch um Erteilung einer Verkaufsbewilligung für Feuerwerksartikel zu Vergnügungszweckent : Formular
Gebühren ab 2022 :
- Von 1 bis 49 kg brutto 100.-
- Von 50 bis 300 kg brutto 200.-
- Von 301 kg brutto und mehr 300.-.
Import
Jedes Jahr stellt die Eidgenössische Zollverwaltung fest, dass in den Tagen vor dem Jahreswechsel viel Feuerwerk eingeführt wird. Es gilt dabei, die geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz werden angezeigt.
Für Gesuche zum Import von pyrotechnischen Gegenständen wenden Sie sich an das Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik, Taubenstrasse 16, 3003 Bern : Link
Erlangung der Abbrandbewilligung
Feuerwerkskörper Kat. 4 : Seit dem 1. Januar 2014 müssen die Verbraucher von Feuerwerkskörper der Kategorie 4 über eine Abbrandbewilligung von Feuerwerkskörpern A (FWA) oder B (FWB) verfügen.
- Antrag auf eine Vertrauensbescheinigung in Bezug auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis : Formular
Hinweis: Das Formular "Antrag auf Ausstellung einer Vertrauensbescheinigung" auf den Seiten 6 und 7 ist an der WPS zurückzusenden. Diese Bescheinigung wird Ihnen mit 20 Franken in Rechnung gestellt.
Nützliche Dokumente
- Mustervorlage Checkliste für Verkaufsstände und Beispiele für Verkaufsstände : Formular
- Bestimmung für die Verkauf : Liste
- Direktive Brandschutzrichtlinie (Seite 15 bis 19) : Direktive
- Abbrandbewilligung für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4, T2 : Formular
3. Sprengstoffe
- Antrag auf eine Vertrauensbescheinigung in Bezug auf die Erteilung einer Bergbaugenehmigung : Formular
Hinweis: Das Formular "Antrag auf Ausstellung einer Vertrauensbescheinigung" auf den Seiten 6 und 7 ist an der WPS zurückzusenden. Diese Bescheinigung wird Ihnen mit 20 Franken in Rechnung gestellt.
- Antrag auf Genehmigung zum Erwerb von Explosivstoffen und Rücksendung an dem Oberamt des betreffenden Bezirks: Formular
Herausgegeben von Kantonspolizei
Letzte Änderung: 02.04.2024