Ich möchte die Grenzen meiner Parzelle mit meinem Nachbarn korrigieren. Ist das möglich?
Ja, die Grenzverbesserung zwischen zwei landwirtschaftlichen Grundstücken ist gemäss dem BGBB erlaubt (vgl. Art. 59 Bst. b mit Verweis auf Art. 57 BGBB). Sind sie nur geringfügig, braucht es für diese Korrekturen keine Bewilligung.
Rechtsgrundlagen