Was ist ein landwirtschaftliches Gewerbe?
Ein Gewerbe ist eine Einheit aus Land, landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden und Wohnungen. Die Grösse und die für die Gegend übliche Produktionsart müssen ein Mindestarbeitsaufkommen von einer Standardarbeitskraft (SAK) erfordern. Sind die Gebäude allgemein in einem schlechten Zustand, kann die Behörde für Grundstückverkehr (BGV) auf der Grundlage eines Gutachtens feststellen, dass das landwirtschaftliche Gewerbe nicht mehr erhaltenswürdig ist; In der Folge wird das Heimwesen rechtlich als aus einzelnen Grundstücken bestehend betrachtet und ist dem Realteilungsverbot nicht mehr unterstellt.
Wie weiss ich, ob mein landwirtschaftliches Heimwesen ein landwirtschaftliches Gewerbe darstellt?
Wenn ein Betrieb mehr als eine Standardarbeitskraft (1 SAK) erfordert und erhaltungswürdig ist, so wird er als landwirtschaftliches Gewerbe betrachtet. Dieser Status hat zur Folge, dass der Betrieb grundsätzlich weder geteilt noch parzellenweise verpachtet (vermietet) werden kann. Die BGV kann über den Status eines Betriebs entscheiden (Gesuch).
Wie hoch ist der Preis für meinen Betrieb / mein landwirtschaftliches Gewerbe?
Die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellten Grundstücke unterstehen dem höchstzulässigen Preis. Betriebe, die nicht mehr als Gewerbe betrachtet werden, werden nach dem System der einzelnen Grundstücke geschätzt. Die BGV legt den höchstzulässigen Preis von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben auf der Grundlage eines Augenscheins fest (Gesuch).
Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (AGBGBB)