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Wie weiss ich, ob mein landwirtschaftliches Heimwesen ein landwirtschaftliches Gewerbe darstellt?
Wenn ein Betrieb mehr als eine Standardarbeitskraft (1 SAK) erfordert und erhaltungswürdig ist, so wird er als landwirtschaftliches Gewerbe betrachtet. Dieser Status hat zur Folge, dass der Betrieb grundsätzlich weder geteilt noch parzellenweise verpachtet (vermietet) werden kann. Die BGV kann über den Status eines Betriebs entscheiden (Gesuch).