Wie hoch ist der Preis für meinen Landwirtschaftsboden (einzelnes Grundstück)?
Im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) wird ein Höchstpreis für Landwirtschaftsobjekte festgelegt. Diese Grenze wird auf der Grundlage der Landverkäufe der fünf vergangenen Jahre und entsprechend der Gegend, Neigung, Bodenqualität und Bewirtschaftbarkeit festgelegt. Allfällige Bauten werden in der Schätzung auf der Grundlage eines Mehrfachen des Ertragswerts ebenfalls berücksichtigt.
Wie hoch ist der Preis für meinen Betrieb / mein landwirtschaftliches Gewerbe?
Betriebe, die nicht mehr als Gewerbe betrachtet werden, werden nach dem System der einzelnen Grundstücke geschätzt. Für landwirtschaftliche Gewerbe besteht eine spezielle Statistik, die alle Verkäufe von landwirtschaftlichen Gewerben der vergangenen fünf Jahre berücksichtigt. Auf der Grundlage der Statistik und des Gutachtens werden die mehr oder weniger vergleichbaren Gewerbe berücksichtigt, um einen Preis/ha für den Boden mit den Gebäuden festzulegen.
Was sind meine Gebäude wert?
Ist das Gebäude nicht Teil eines landwirtschaftlichen Gewerbes, wird der Preis auf der Grundlage eines Mehrfachen des Ertragswerts je nach Zustand festgelegt. Ist das Gebäude integrierter Bestandteil eines Gewerbes, wird die Schätzung nur im Rahmen des Gesamtpreises des Gewerbes vorgenommen. Hat dieses Gebäude jedoch offensichtlich keinen landwirtschaftlichen Nutzen mehr, so ist es möglich, es aus dem Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts auszuscheiden, sodass der Preis durch den Markt bestimmt wird.
Was ist mein Wald wert?
Waldparzellen, die Teil eines landwirtschaftlichen Gewerbes sind, unterstehen dem höchstzulässigen Preis und können nicht aus dem Gewerbe herausgelöst werden. Wald, der sich auf einzelnen Landwirtschaftsparzellen befindet, untersteht dem höchstzulässigen Preis. Waldparzellen, die nicht Teil eines landwirtschaftlichen Gewerbes sind, unterstehen nicht dem höchstzulässigen Preis.
Kann ich an den Höchstbietenden verkaufen?
Nein, der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks oder Gewerbes bedarf einer Bewilligung und untersteht dem höchstzulässigen Preis.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (AGBGBB)