Einleitung
Im Sinne des Gesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) kann ein Sömmerungsbetrieb nicht als landwirtschaftliches Gewerbe betrachtet werden. Ein Sömmerungsbetrieb kann hingegen integrierter Bestandteil eines landwirtschaftlichen Gewerbes sein.
Höchstzulässiger Preis
Der höchstzulässige Preis eines Sömmerungsbetriebs wird in Franken pro Normalstoss (NST) angegeben. Der höchstzulässige Preis eines Sömmerungsbetriebs umfasst die Weiden und die Alphütte. Die Anzahl NST wird auf der Grundlage der Verordnung über Sömmerungsbeiträge geschätzt. Im Kanton Freiburg liegt der Durchschnittspreis pro NST bei rund 5'000 Franken.
Höchstzulässiger Pachtzins
Der höchstzulässige Pachtzins für einen Sömmerungsbetrieb wird in Normalstössen (NST) berechnet. Der durchschnittliche Pachtzins liegt zwischen 100 und 150 Franken pro NST. Im Folgenden finden Sie eine Tabelle der höchstzulässigen Pachtzinse.