Vorstellung
Das BRPA prüft bei Dossiers für wichtige Gebäude und für öffentliche Bauvorhaben, ob diese den rechtlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit für Behinderte genügen.
Es prüft die Um- und Ausbaumöglichkeiten der Wohnfläche und der Diensträume in nicht mehr für die Landwirtschaft benötigten Bauernhäusern und sonstigen Wohnbauten.
Instrumente
- Anwendung der Schweizer Norm "Behindertengerechtes Bauen".
- Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.
Gesetzliche Grundlagen
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG, SGF 710.1, siehe BDLF).
- Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR, SGF 710.11, siehe BDLF).
- Interkantonale Vereinbarung vom 22. September 2005 über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB, SGF 710.7, siehe BDLF).
- Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG, SR 151.3)
- Verordnung vom 12. November 2003 über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV)
- Verordnung vom 19. November 2003 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiV)
- Richtlinien vom 28. November 1997 für den Bau und die Einrichtung von öffentlichen Gaststätten
Informationen
Dokumente
Links