Der kantonale Richtplan ist ein dynamisches Instrument, welcher entsprechend der kontinuierlichen Entwicklung seines Kontexts und der Herausforderungen einer regelmässigen Aktualisierung bedarf.
Der Staatsrat hat den 5. November 2024 das erste Änderungsdossier des kantonalen Richtplans angenommen. Die wichtigste thematische Herausforderung in diesem Änderungsdossier ist die Aufnahme der Landschaften von kantonaler Bedeutung in den kantonalen Richtplan. Neue Projektblätter und die Änderung bestehender Projektblätter sind ebenfalls Teil dieses Dossiers.
Die geänderten und mittlerweile in Kraft getretenen Inhalte können unten im PDF-Format heruntergeladen werden: