ftth fr AG wurde gegründet, um den Aufbau des Glasfasernetzes in den städtischen und ländlichen Gebieten sicherzustellen sowie schrittweise zu vorteilhaften Bedingungen den gesamten Kanton an das Glasfasernetz anzuschliessen. Dank der technologischen Entwicklungen konnte der digitale Graben so gut wie vollständig geschlossen werden.
Per Dekret des Grossen Rats vom 13. September 2012 hatte der Staat Freiburg der Gesellschaft ftth fr AG einen Beitrag von 40 Millionen Franken gewährt. Dieser Beitrag setzte sich zusammen aus einer Beteiligung von 5 Millionen Franken am Aktienkapital und einem zinslosen Darlehen von 35 Millionen Franken (davon wurden bis heute 20 Millionen Franken einbezahlt). Als Swisscom 2016 den Partnerschaftsvertrag aufkündigte, wurde eine Analyse vorgenommen, um eine Bestandesaufnahme zum Projekt und zu seiner Zukunft zu machen.
Um ftth fr AG die Möglichkeit zu geben, ihren Grundauftrag weiterzuverfolgen, wären zusätzliche Mittel von gut 300 Millionen Franken nötig. Der schnelle technologische Wandel erlaubte es jedoch, einen sehr grossen Teil der Serviceziele (Ultrabreitband auf dem gesamten Kantonsgebiet) durch die Verbindung von FTTH (Fiber to the Home) mit anderen Technologien zu erreichen. Darüber hinaus entsprach der kommerzielle Erfolg von ftth fr AG nicht den Erwartungen: Der Geschäftsplan von 2012 ging in Bezug auf die Vermietung der Glasfaser von Annahmen aus, die sich nicht bewahrheiteten, während der Ausbau des Hauptnetzes, der bei weitem grösste Ausgabenposten, wie geplant voranschreitet (gegenwärtig ist rund die Hälfte der verlegten Glasfaserkabel in Nutzung und generiert einen Umsatz). Der Gewinn, den ftth fr AG angesichts der gesunkenen Marktpreise für Datenübertragung erwirtschaften kann, genügt nicht für die Selbstfinanzierung des Glasfasernetzausbaus. Der Verwaltungsrat von ftth fr AG beschloss deshalb, seine Strategie der systematischen Erschliessung des Kantonsgebiets aufzugeben und den Ausbau des Glasfasernetzes auf spezielle Situationen namentlich in den bereits erschlossenen Zonen zu beschränken.
Das Ziel des Staats besteht darin, den Zugang der Freiburger Bevölkerung zu Hochgeschwindigkeitsnetzen zu gewährleisten; es geht ihm nicht darum, eine bestimmte Technologie gegenüber anderen zu verteidigen oder zu bevorzugen. Der technologische Fortschritt hat die langfristige wirtschaftliche Rentabilität der Glasfaser unsicherer werden lassen. Gleichzeitig konnte der digitale Graben durch alternative Technologien, die mittelfristig ausreichen werden, so gut wie vollständig geschlossen werden. Und die Entwicklung der geeigneten Technologien für den Breitband- und Ultrabreitbandanschluss des Kantons wird von den anderen Anbietern übernommen werden.
Der Staatsrat hat deshalb beschlossen, die erheblichen finanziellen Mittel, die für die Fortsetzung des Projekts nötig wären, nicht bereitzustellen. Aus denselben Gründen wird die dritte Darlehenstranche von 15 Millionen Franken nicht einbezahlt werden.