Die neue Strategie Nachhaltige Entwicklung 2021–2031 des Staats Freiburg, die im September 2020 vom Staatsrat verabschiedet wurde, wird mittels eines vom Grossen Rat im Februar bewilligten Verpflichtungskredits von 13,9 Millionen Franken umgesetzt. Der ursprünglich veranschlagte Betrag belief sich auf 9,5 Millionen Franken.
Die Nachhaltige Entwicklung zählt zu den in der Kantonsverfassung verankerten Zielen des Kantons Freiburg. Die neue Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats Freiburgs zur Umsetzung dieses Verfassungsziels richtet sich nach den Grundsätzen der Agenda 2030, welche die 193 Mitgliedsstaaten der UNO – darunter auch die Schweiz – verabschiedet haben. Sie unterstreicht den Willen des Kantons, Lösungen in die Tat umzusetzen, die den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden. Anders gesagt: Er will drei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Die Strategie ist eine Investition in die Zukunft; denn ein sparsamer Umgang mit den Ressourcen, die Aufwertung der Freiburger Natur, die Bewahrung der Biodiversität und der Schutz der Böden, die Bereitschaft, neue Geschäftsmodelle auf der Grundlage der Kreislaufwirtschaft zu versuchen, die Stärkung der Vielfalt in Unternehmen, der Verzicht auf fossile Brennstoffe und das Bekenntnis zu einer zugänglichen urbanen Umwelt, in der es sich angenehm leben lässt, sind alles Bemühungen, welche die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Kantons erhöhen.
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