Der Gesamtbetrag für die Finanzierung der Stärkungsmassnahmen und Querschnittstätigkeiten im Sinne dieses Dokuments wird auf 14 015 300 Franken geschätzt. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über einen Verpflichtungskredit und zu einem kleinen Teil durch den Plan zur Stützung der Wirtschaft. Die Verpflichtungsbeschlüsse werden vom Staatsrat im Rahmen der jährlichen Voranschlagsverfahren gefasst werden, in Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln des Staats. Die Umsetzung einiger Massnahmen könnte sich daher verzögern. Ganz allgemein werden die Zahlungskredite in die Voranschläge der Jahre 2021 bis 2026 aufgenommen werden. Bei Bedarf wird die Gültigkeit des Dekrets verlängert werden.
Finanzplan: Übersicht über die Beträge
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Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats Freiburg 2021-2031
Herausgegeben von Nachhaltige Entwicklung
Letzte Änderung: 07.12.2023