Die Zusammensetzung der verschiedenen im Kanton lebenden Gemeinschaften wird durch Migrationsströme bestimmt, die sich im Laufe der Jahre verändern können. Ein harmonisches und aktives Zusammenleben zwischen diesen Gemeinschaften ist eine Voraussetzung des sozialen Zusammenhalts. Integration ist ein Weg, um dies zu erreichen. Integration ist ausserdem ein Prozess, der auf Gegenseitigkeit beruht und zu welchem sowohl die Migrantinnen und Migranten als auch die einheimische Bevölkerung beitragen.
Ziel ist es, die Teilnahme von Migrantinnen und Migranten am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben des Kantons zu fördern, sie zu befähigen, ihre Kompetenzen sinnvoll und gewinnbringend einzusetzen und sie in die Lage zu versetzen, sich weiterzuentwickeln, indem ihnen die nötige Unterstützung zuteilwird.
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- Integrationsagenda
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Gesetz vom 24. März 2011 über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention (IntG; SGF 114.22.2)
- Sozialhilfegesetz vom 14. November 1991 (SHG; SGF 831.0.1)
- Integrationsprogramme des Kantons (KIP)
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
- Die Gesellschaft ist sich bewusst, dass die Integration der Migrantinnen und Migranten eine Chance darstellt. Als Folge davon werden das Wissen, die Erfahrungen, die Kompetenzen und die Fähigkeiten der Migrantinnen und Migranten wertgeschätzt und genutzt. Migrantinnen und Migranten haben Zugang zu Unterstützung, Beratung, Ausbildung und Informationen, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
- Die Migrantinnen und Migranten haben dieselben Chancen wie die übrige Bevölkerung. Sie haben Zugang zu allen öffentlichen Dienstleistungen / Leistungen des Staats Freiburg. Besonderes Augenmerk wird auf die Zugänglichkeit von Informationen für Migrantinnen und Migranten gelegt.
- Die Zahl der rassistischen Äusserungen geht zurück.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Die Ziele gemäss den kantonalen Integrationsprogrammen, um das Informationsund Beratungsangebot für eine bessere Integration der Migrantinnen und Migranten («ankommen») zugänglich zu machen, sind umgesetzt.
B. Die Ziele gemäss den kantonalen Integrationsprogrammen, die darin bestehen, Migrantinnen und Migranten, insbesondere im Asyl- und Flüchtlingsbereich, den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung zu erleichtern («sich aus- und weiterbilden »), sind umgesetzt.
C. Die Ziele gemäss den kantonalen Integrationsprogrammen, um die gesellschaftliche Integration der Migrantinnen und Migranten sicherzustellen («teilnehmen»), sind umgesetzt.
D. Die Ziele gemäss den kantonalen Integrationsprogrammen zur Gewährleistung der Nichtdiskriminierung von Migrantinnen und Migranten werden umgesetzt.
E. Die Integrationsprojekte tragen zum Umweltschutz bei.