Die nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten sind bedeutende Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, weil ein grosser Teil der Bevölkerung darunter leidet. Diese Krankheiten (Kreislauf-Krankheiten, Diabetes, Krebs usw.) machen 80 % der direkten Gesundheitskosten aus. Sie erzeugen ausserdem bedeutende indirekte Kosten, namentlich im Zusammenhang mit Produktivitätsverlusten, vorzeitigen Pensionierungen, krankheitsbedingten Absenzen oder Betreuung durch Angehörige. Darüber hinaus wirken sie sich auf die Gesellschaft als Ganzes aus, sei es in Bezug auf Morbidität, Abhängigkeit, prekäre Lebenslagen, Lebensqualität, Mortalität oder wirtschaftliche Entwicklung.
Ziel ist es, das Auftreten solcher Krankheiten zu verhindern, indem Schutzfaktoren (insbesondere Lebensstil und gesundheitsfördernde Umgebung) gestärkt und Risikofaktoren (unausgewogene Ernährung, Tabak, Alkohol, sitzende Lebensweise, schlechte Mundhygiene, psychische Gesundheit usw.) reduziert werden. Um auf die Gesundheitsdeterminanten einzuwirken, braucht es Massnahmen auf Ebene der einzelnen Person (z. B. sich mehr bewegen) wie auch strukturelle Massnahmen (z. B. kann das Vorhandensein von Grünflächen dazu führen, dass sich Personen mehr bewegen). In diesem Bereich gibt es noch ein grosses Handlungspotenzial. Im Rahmen der Strategie Gesundheit2020 hält der Bundesrat Folgendes fest: «Der Gesundheitszustand der Menschen in der Schweiz wird zu 60 Prozent von Faktoren ausserhalb der Gesundheitspolitik bestimmt. Einflussreich sind etwa die Bildung, die soziale Sicherheit, die Arbeitssituation oder das Einkommen, die Umwelt, der Verkehr oder die Wohnsituation.»
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- Bundesgesetz vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG; SR 822.11), Titel II «Gesundheitsschutz und Plangenehmigung»
- Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) 2017–2024
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Gesundheitsgesetz vom 16. November 1999 (GesG; SGF 821.0.1) und Reglement vom 14. Juni 2004 über Gesundheitsförderung und Prävention (SGF 821.0.11)
- Gesetz vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal (StPG; SGF 122.70.1)13
- Gesetz vom 19. Dezember 2014 über die Schulzahnmedizin (SZMG; SGF 413.5.1)
- Kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention (Perspektiven 2030)
- Freiburger Programm «Ich ernähre mich gesund und bewege mich ausreichend» (2018–2021)
- Kantonaler Alkoholaktionsplan (2018–2021)
- Kantonales Programm Tabak (2018–2021)
- Kantonales Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit (2019–2021)
- Kantonales Sportkonzept Konzept Gesundheit in der Schule 2014–2017
- Kantonale Strategie zum Nahrungsmittelsektor
13 Art. 4: «Ziel der Personalpolitik ist es, die Personalressourcen des Staates optimal zur Geltung zu bringen. Sie beruht auf folgenden Grundsätzen: […] b) Wahrung der Integrität und berufliche Entfaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.»
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
- Durch die Schaffung von Rahmenbedingungen, die der Gesundheit förderlich sind, und die Entwicklung der Kompetenzen im Bereich individuelle Gesundheit übernimmt jede im Kanton Freiburg wohnhafte Person bereits in frühem Alter vermehrt gesundheitsförderliches Verhalten, vor allem in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Tabak- und Alkoholkonsum sowie psychische Gesundheit. Diese Entwicklung hat positive Auswirkungen auf nichtübertragbare Krankheiten und die Gesundheitskosten (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 3.2).
- Die Gesellschaft misst der Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung grosse Bedeutung zu; für den Staat ist dies eines der wesentlichen Ziele seiner öffentlichen Politik.
- Die Direktionen des Staats Freiburg und ihre Partner machen die Schaffung eines Umfelds, das die Gesundheit und das Wohlbefinden fördert, zu einem Teil ihrer jeweiligen Strategien. Daraus folgt, dass die öffentliche Politik gesundheitsförderliches Verhalten unterstützt.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Weniger Personen leiden unter vermeidbaren nichtübertragbaren Krankheiten und es gibt weniger vorzeitige Todesfälle (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 3.2).
B. Die gesamte Bevölkerung hat Anreize für einen gesunden Lebensstil in einer gesunden Umwelt, unabhängig vom sozioökonomischen Status der betroffenen Personen (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 3.2).
C. Mehr Menschen bleiben gesund oder geniessen trotz chronischer Erkrankungen eine hohe Lebensqualität (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 3.2).
D. Die Parameter, die es erlauben, die Gesundheitsdeterminanten und die Wirksamkeit der Politiken zur Gesundheitsförderung und Prävention präzise zu erfassen, sind bekannt.
E. Die Gesundheit ist Teil der Sachpolitiken des Staats.
F. Der Staat Freiburg bietet eine Arbeitsumgebung, die für die Gesundheit und Entfaltung seiner Angestellten förderlich ist.
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Die Zielvorgabe 3.3 ist nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 3.1 (auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen).
Zielvorgabe 3.3 Verringerung der umweltbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen