Eine intakte Umwelt, die namentlich sauberes Wasser, saubere Luft, Böden für die Herstellung gesunder Lebensmittel, einladende Grünflächen und Ruhe bietet, trägt zur Verringerung nicht übertragbarer Krankheiten und damit zu tieferen Gesundheitskosten bei. Eine verschmutzte Umwelt dagegen ist Ursache für Krankheit und vorzeitigen Tod und führt zu erheblichen Kosten. Lärm belastet und macht krank. Ältere Menschen leiden unter den immer häufiger auftretenden Hitzeperioden. Auch wenn die Qualität der Umwelt im Kanton Freiburg nicht schlecht ist (dies gilt namentlich für die Strassenlärmsanierung, wo der Kanton Vorreiter ist), gibt es doch ein grosses Verbesserungspotenzial: Beim lungengängigen Feinstaub etwa werden die Immissionsgrenzwerte innerorts überschritten. Die Grenzwerte betreffend Lärm werden nach wie vor nicht überall eingehalten. Für die Elimination der Mikroverunreinigungen im Abwasser müssen die ARA des Kantons modernisiert werden. Nicht zuletzt muss auch der Schutz des Trinkwassers verbessert werden. Besondere Aufmerksamkeit muss den endokrinen Disruptoren gewidmet werden. Die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Tiere – z. B. Sanierung der ehemaligen Deponie La Pila, die mit polychlorierten Biphenylen (PCB) belastet ist – müssen umgesetzt werden.
Es geht mit anderen Worten darum, diese Umweltherausforderungen unter Beibehaltung des bereits erreichten Schutzniveaus zu bewältigen sowie die Zusammenarbeit und Synergien zwischen Gesundheitswesen und Umweltschutz zu fördern
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- Aktionsplan des Bundes zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Kantonale Umweltschutzgesetzgebung
- Kantonale Landwirtschaftsgesetzgebung16
- Kantonaler Richtplan: Themen T310 «Naturgefahren», T406 «Trinkwasserversorgung», T407 «Luftreinhaltung», T408 «Lärmschutz», T411 «Störfälle», T412 «Belastete Standorte» Massnahmenplan Luftreinhaltung
16 Landwirtschaftsgesetz vom 3. Oktober 2006 (LandwG; SGF 910.1), Art. 1: «Dieses Gesetz legt die Zielsetzungen und Massnahmen für die Unterstützung und die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene fest.»
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will
- Der Umweltzustand verbessert sich im Kanton Freiburg, vor allem in Bezug auf die Aspekte wie Lärm, Luft (auch im Innern von Gebäuden), Boden und Gewässer, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben können.
- Die Bevölkerung ist besser vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit natürlichen Prozessen, insbesondere Naturgefahren und Hitzewellen, aber auch vor menschgemachten Risiken, namentlich belastete Standorte und Lärmimmissionen, geschützt.
- Die Umwelteinflüsse, die sich nachteilig auf die Gesundheit auswirken, sind bekannt und werden von den Behörden und der Öffentlichkeit besser berücksichtigt.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar
A. Folgende Ziele des kantonalen Richtplans sind umgesetzt: Ziele zur Sicherstellung eines ausreichenden Naturschutzniveaus für die Bevölkerung und einer ununterbrochenen Versorgung mit Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität, zur Verringerung der Brenn- und Treibstoffemissionen, zur Beschränkung der Exposition von Menschen gegenüber der Immissionen aus Gewerbe und Industrie, zur Beschränkung der Lärmimmissionen, zur Verringerung der Exposition gegenüber Grossunfällen, zur Untersuchung und Überwachung der belasteten Standorte und zur Sanierung der Altlasten.
B. Die Ziele des Klimaplans, um die Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel vorwegzunehmen, zu verhindern und zu verwalten, sind umgesetzt.
C. Die Gebäude des Staats stellen in Bezug auf Asbest keine Gefahr für die Benützerinnen und Benützer dar.
D. Die betroffenen Dienststellen reagieren wirksam und abgestimmt auf das problematische Vorhandensein von Schadstoffen in der gebauten Umwelt.
E. Die Öffentlichkeit und die Akteure des Gesundheitswesens sind sich der Auswirkungen des Zustands der Umwelt auf die menschliche Gesundheit bewusst.
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Die Zielvorgaben 6.1 und 11.2 sind nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 3.3 (auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen).
Zielvorgabe 6.1 Ganzheitliche Bewirtschaftung der Gewässer zur Verbesserung deren Qualität
Zielvorgabe 11.2 Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität