Wasser ist eine lebenswichtige Ressource. Die Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft ist eng mit dem Zugang zu Wasser verbunden. Auf dem Gebiet des Kantons Freiburg gibt es ein umfassendes Netz von Wasserläufen und Seen. Der Bedarf an Trinkwasser wird dank zahlreicher Grundwasserleiter befriedigt. Diese Situation ist zwar komfortabel, aber auch fragil. Die Intensivierung der menschlichen Aktivitäten und die Auswirkungen des Klimawandels üben einen grossen Druck auf die Wasserressourcen aus. Es gibt Konflikte zwischen dem Schutz des Wassers und seiner Nutzung, insbesondere für die Landwirtschaft und die Energieerzeugung. Betreffend Naturgefahren wird ein angemessenes Sicherheitsniveau für die Bevölkerung erreicht und aufrechterhalten. Damit die Gewässer ihre Funktionen erfüllen und reichhaltige Lebensräume bieten können, müssen die Gewässer geschützt und revitalisiert werden. Im Jahr 2011 wurden die gesetzlichen Bestimmungen neugestaltet, um ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung herzustellen. Um das angestrebte Ziel zu erreichen, müssen die Gewässer gesamtheitlich bewirtschaftet werden: Alle Bereiche (Abwasserbeseitigung und reinigung, Oberflächenwasser, Grundwasser, Gewässerbau und Unterhalt der Fliessgewässer) werden gemeinsam auf der Ebene des Einzugsgebiets behandelt. Die Gemeinden sind in diesem Zusammenhang in hohem Mass gefordert; sie müssen sich zur kollektiven Bewirtschaftung auf der Grundlage von Richtplänen der Einzugsgebiete zusammenschliessen.
Die Herausforderung besteht darin, einen effizienten Übergang zu einer integralen Wasserwirtschaft zu ermöglichen, dank der die Wasserressourcen bewahrt und gleichzeitig alle Bedürfnisse abgedeckt werden können.
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- Eidgenössische und kantonale Gesetzgebung zur Gewässerbewirtschaftung
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Kantonaler Richtplan: Themen T401 «Gesamtheitliche Gewässerbewirtschaftung», T402 «Oberflächengewässer», T403 «Wasserbau und Unterhalt der Fliess- und stehenden Gewässer», T404 «Entwässerung und Abwasserreinigung», T405 «Grundwasser», T406 «Trinkwasserversorgung» und T412 «Belastete Standorte»
- Klimaplan des Staats Freiburg (vorläufig)
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
- Die gesamtheitliche Gewässerbewirtschaftung, die in den Einzugsgebieten des Kantons umgesetzt wird, ermöglicht sowohl den Schutz von Personen und Sachwerten vor Naturgefahren (Überschwemmungen, Murgänge, Abschwemmungen) als auch den Schutz der Wasserressourcen und ihre Nutzung für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons (Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft, Produktion von erneuerbaren Energien, Fischerei, Freizeitaktivitäten im und am Wasser).
- Die ober- und unterirdischen Gewässer sind vor Belastungen geschützt und können so der Wasserflora und fauna einen ausreichenden Lebensraum bieten. Die aktuellen und potenziellen Verschmutzungsquellen sind eindeutig identifiziert und wurden deutlich verringert.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Die Gemeinden werden vom Staat bedarfsgerecht unterstützt und können ihre Richtpläne der Einzugsgebiete umsetzen.
B. Die Vollständigkeit der Daten zum Zustand der Gewässer ist ausreichend, um fundierte Entscheidungen im Bereich der Gewässerbewirtschaftung zu treffen.
C. Folgende Ziele des kantonalen Richtplans sind umgesetzt: Ziele zur Koordination der Schutzmassnahmen und der Nutzung der Gewässer auf Ebene der Einzugsgebiete, zum Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer, zur Verwirklichung von Abwasserreinigungsanlagen, die den Bedürfnissen der Entwicklung der Gemeinden entsprechen und die Elimination der Mikroverunreinigungen ermöglichen, sowie zur Sicherstellung einer ununterbrochenen Versorgung mit Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität.
D. Die Ziele, um sich an eine grosse Unbeständigkeit der Wasserressourcen anzupassen und die Qualität dieser Ressourcen nach Klimaplan (Anpassung) zu bewahren, sind umgesetzt.
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Die Zielvorgabe 13.1 ist nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 6.1 (auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen).
Zielvorgabe 13.1 Anpassung an den Klimawandel und Reduktion der Treibhausgasemissionen