Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Mobilität werden immer wichtiger. Um nur einige zu nennen: Lärm, Emissionen von Feinstaub und CO2, Energieverbrauch, Fragmentierung der natürlichen Lebensräume durch Verkehrswege, Sicherheit, Überlastung des öffentlichen Raums durch den stehenden und rollenden Verkehr. Mit einer durchschnittlichen Tagesdistanz von 45,6 km pro Person62 ist Freiburg einer der Kantone mit den höchsten Werten, vielleicht aufgrund der Entwicklung des Fernpendelns zu den Waadtländer und Berner Zentren und der Raumentwicklung der letzten Jahrzehnte. Im nationalen Durchschnitt blieb diese Zahl zwischen 2010 und 2015 (36,8 km) nahezu unverändert. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (75 %), der sich als rollender, aber auch als ruhender Verkehr (Parkplätze) auf das Gebiet auswirkt, ist auch im interkantonalen Vergleich hoch, während der Anteil des öffentlichen Verkehrs im gleichen Zeitraum bei rund 18 % stagnierte. Freizeit ist der erste Verkehrszweck, gefolgt von Arbeit. Während Freizeitaktivitäten Art und Standort der Verkehrsinfrastruktur beeinflussen, bestimmen Geschäftsreisen und die Bedürfnisse der Freiburger Unternehmen deren Grösse wegen der von ihnen erzeugten Verkehrsspitzen.
Ziel ist es, den Verkehr besser zu verteilen und die Verkehrsspitzen zu brechen, insbesondere bei den beruflichen Fahrten. Weiter soll der Bedarf an Privatfahrzeugen reduziert werden, indem namentlich im Kantonszentrum und in den Regionalzentren (dort, wo das Potenzial am grössten ist) die Verlagerung hin zum öffentlichen und zum Langsamverkehr gefördert wird, aber auch indem ganz allgemein die Mobilitätsbedürfnisse reduziert werden. Die in letzter Zeit zahlreicher werdenden Initiativen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität (Fahrgemeinschaften, Co-Working, Cargo- Velos, Bikesharing, Pedibus) sollten dazu beitragen können und müssen unterstützt werden. Daneben ist eine gute Koordination von Urbanisierung und Mobilität notwendig: Die hochwertige Verdichtung verkürzt die zurückzulegenden Strecken und erhöht den modalen Anteil des Langsam- und des öffentlichen Verkehrs. Es muss an Orten mit dem besten öffentlichen Verkehrsangebot geplant werden. Genauso wichtig ist eine attraktive und sichere Erreichbarkeit dank des Ausbaus des Langsamverkehrsnetzes und der Park-and-Ride-Anlagen für Autos und Fahrräder. Und schliesslich müssen die Förderung der Telearbeit und des Fernunterrichts, die Anreize für kürzere Reisewege, die Entwicklung der Elektromobilität, der Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen, der autonomen Fahrzeuge und des Datenaustausches (der eine gemeinsame Nutzung der Fahrzeuge und ganz allgemein eine «intelligente Mobilität» ermöglicht) in die Planung einbezogen werden.
62 Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2015.
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- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Verkehrsgesetz vom 20. September 1994 (VG; SGF 780.1) und sein Ausführungsreglement vom 25. November 1996 (VR; SGF 780.11) (in Revision)
- Strassengesetz vom 15. Dezember 1967 (StrG; SGF 741.1) und sein Ausführungsreglement vom 7. Dezember 1992 (ARStrG; SGF 741.11) (in Revision)
- Reglement vom 17. Dezember 2002 über das Staatspersonal (StPR; SGF 122.70.11)63
- Kantonaler Richtplan: Themen T201 «Öffentlicher Verkehr», T203 «Kombinierte
- Mobilität», T204 «Radwegnetz», T207 «Fusswege», T407 «Luftreinhaltung», T408 «Lärmschutz»
- Kantonaler Verkehrsplan
- Sachplan Energie 2017: Kapitel zum Thema Mobilität
- Massnahmenplan Luftreinhaltung, 2007 und 2019
- Sachplan Velo
- Sachplan Anlagen der kombinierten Mobilität
- Klimaplan des Staats Freiburg (vorläufig)
- Kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention (Perspektiven 2030)
- Freiburger Programm «Ich ernähre mich gesund und bewege mich ausreichend» (2018–2021)
- Verordnung vom 31. Januar 2017 über die Telearbeit des Staatspersonals (SGF 122.70.31)
- Richtlinie über den Kauf der staatlichen Fahrzeuge
- Richtlinie über die Mobilitätspläne beim Staat Freiburg
- Beschluss vom 12. Juli 1991 über die Zuteilung und die Verwaltung von Parkplätzen für Personenwagen (SGF 122.98.11)
- Richtplan der Digitalisierung und der Informationssysteme – Ein Instrument im Dienst der Verwaltung 4.0
63 Art. 119 ff. betreffend Dienstreisen.
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
- Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs an der Tagesdistanz beträgt in den Agglomerationen Freiburg und Bulle weniger als die Hälfte und ein bisschen mehr im übrigen Kanton.
- Der Energieverbrauch für den Verkehr wird um etwa 40 % reduziert.
- Die durch den Verkehr verursachten Belastungen (Lärm, Schadstoffemissionen, CO2-Emissionen) gehen erheblich zurück.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Les objectifs suivants selon le Plan directeur cantonal (PDCant) et le Plan cantonal Folgende Ziele des kantonalen Richtplans (KantRP) und des kantonalen Verkehrsplans sind umgesetzt: den Anteil des öffentlichen Verkehrs in allen Regionen erhöhen; attraktive Fahrzeiten sicherstellen; den kombinierten oder multimodalen Verkehr, Fahrgemeinschaften, Carsharing und das Bikesharingnetz fördern; die Schaffung eines zusammenhängenden, durchgehenden, sicheren, attraktiven und genügend engmaschigen Fusswegnetzes unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen Benutzerinnen und Benutzer fördern; Ermutigung der Bevölkerung, für kurze Strecken den Langsamverkehr (zu Fuss oder per Velo) dem Auto vorzuziehen.
B. Die Ziele gemäss Sachplan Velo und KantRP, das in der Zunahme der Velofahrten besteht, sind umgesetzt.
C. Die Ziele gemäss Sachplan Energie zur Zunahme der Zahl von Fahrzeugen, die effizient sind und neue Energieträger nutzen, sind umgesetzt.
D. Die Ziele gemäss kantonalem Richtplan zur Verringerung der Brenn- und Treibstoffemissionen sowie der verkehrsbedingten Lärmimmissionen sind umgesetzt.
E. Die Ziele mit Verbindung zum Thema «Mobilität» des kantonalen Klimaplans (Milderung) sind umgesetzt.
F. Die Parameter, die eine genaue Kenntnis der Mobilitätssituation ermöglichen, sind bekannt.
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Die Zielvorgaben 4.1, 11.3 und 11.4 sind nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 11.2 (auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen).
Zielvorgabe 4.1 Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung
Zielvorgabe 11.3 Stärkung der nachhaltigen Siedlungsentwicklung
Zielvorgabe 11.4 Förderung einer kohärenten und inklusiven Raumentwicklung für eine rationelle Nutzung der Ressourcen und die Stärkung der Klimaresilienz