Während sich der Zustand der Umwelt in der Schweiz dank der in den letzten Jahren umgesetzten Politik verbessert hat, wenn auch noch nicht in ausreichender Weise, wurden einige der Auswirkungen unseres Konsumverhaltens ins Ausland verlagert, was unter anderem zu erheblichen Verlusten an Biodiversität führte und zum Klimawandel beitrug. Die gesellschaftlichen Folgen unseres Konsumverhaltens können zwar nicht
direkt gemessen werden, doch dürfen sie auch nicht unterschätzt werden. Das immer grösser werdende Angebot an Labels für fairen Handel und menschenwürdige Arbeitsbedingungen sind eine Reaktion darauf. Für den Kanton Freiburg gibt es keine Zahlen zu den Auswirkungen des Konsums; es ist jedoch davon auszugehen, dass der Kanton nicht besser dasteht als die Schweiz insgesamt.
Es gibt drei Achsen, um die sozialen und ökologischen Auswirkungen des Konsums zu verringern: ressourcenschonender und menschenfreundlicher Konsum durch die Bevölkerung, Verringerung der Abfälle sowie umwelt- und sozialverträgliche Beschaffungen durch die öffentliche Hand. Es muss an allen drei Hebeln angesetzt werden. Hierzulande gibt die öffentliche Hand jährlich rund 40 Milliarden Franken für Güter und Dienstleistungen aus68. Entsprechend gross ist der Einfluss der öffentlichen Hand auf die Produktionsweisen.
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- Kantonales Recht über die Abfallbewirtschaftung
- Interkantonale Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; SGF 122.91.2)69
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Gesetz vom 11. Februar 1998 über das öffentliche Beschaffungswesen (GG; SGF 122.91.1) und Reglement vom 28. April 1998 über das öffentliche Beschaffungswesen (SGF 122.91.11)
- Energiegesetz vom 9. Juni 2000 (EnGe; SGF 770.1)
- Landwirtschaftsgesetz vom 3. Oktober 2006 (LandwG; SGF 910.1)70
- Klimaplan des Staats Freiburg (vorläufig)
- Kantonale Abfallplanung
- Freiburger Programm «Ich ernähre mich gesund und bewege mich ausreichend» (2018–2021)
- Richtlinie des Staatsrats über den Einsatz von Holz bei öffentlichen Bauten des Staats und bei vom Staat subventionierten Schulgebäuden71
- Richtlinie des Staatsrats über den Kauf der staatlichen Fahrzeuge (Bestimmungen zu den Umwelterwägungen beim Kauf von Fahrzeugen)
69 Bestimmungen zu den Teilnahmebedingungen, technischen Spezifikationen sowie den Eignungs- und Zuschlagskriterien, die bei öffentlichen Aufträgen die Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Aspekten ermöglichen.
70 Art. 3: «Der Staat ergreift namentlich geeignete Massnahmen, um […] ein Angebot an nachhaltigen Produkten aus der Region zu fördern; […] im Angebot der öffentlichen Gemeinschaftsgastronomie nachhaltige Produkte aus der Region zu bevorzugen.»
71 Art. 3 über die Berücksichtigung der ökologischen Aspekte und der nachhaltigen Entwicklung
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
Eine grosse Mehrheit der Freiburgerinnen und Freiburger konsumiert «nachhaltig», d. h. sie kaufen Produkte, die möglichst material- und ressourcenschonend sind und auf Produktionsketten basieren, die den Menschen respektieren.
Die absolute Menge an Siedlungsabfällen, die von der Bevölkerung Freiburgs produziert wird, nimmt gemäss Ziel der Abfallplanung (KAP) ab.
Der Staat berücksichtigt bei all seinen Beschaffungen soziale und ökologische Kriterien; die meisten Gemeinden verfolgen eine ähnliche Praxis.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Ein grösserer Teil der Bevölkerung verfügt über das nötige Wissen und führt einen Lebensstil, der mit den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung vereinbar ist.
B. Die Nachfrage nach gesunden, lokalen, einfach zu reparierende Konsumgütern, die umwelt- und sozialverträglich produziert werden, steigt.
C. Die in der Abfallplanung festgelegten Ziele zur Verringerung und Verwertung von Abfällen sind umgesetzt.
D. Die meisten Aufträge des Staats beinhalten ökologische und soziale Kriterien.
E. Das Angebot in der öffentlichen und halböffentlichen Gemeinschaftsgastronomie besteht in erster Linie aus gesunden, lokalen Produkten, die ökologisch und verantwortungsbewusst produziert wurden.
F. Die Ziele mit Verbindung zum Thema «Konsum und Abfall» des kantonalen Klimaplans (Milderung) sind umgesetzt.
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Die Zielvorgaben 2.1, 4.1 und 7.1 sind nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 12.1(auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen).
Zielvorgabe 2.1 Förderung nachhaltiger Ernährungssysteme
Zielvorgabe 4.1 Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung
Zielvorgabe 7.1 Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz