Die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (Krippen, ausserschulische Betreuung, Spielgruppen usw.) tragen zur gesunden physischen und psychischen Entwicklung der Kinder bei. Indem sie diese Einrichtungen besuchen, erwerben sie soziale und kognitive Fähigkeiten, die es ihnen ermöglichen, zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft beizutragen. Darüber hinaus haben diese Strukturen eine Integrations- und Schutzfunktion für Kinder aus verletzlichen Familien. Sie dürfen daher nicht nur als Betreuungsorte, sondern müssen auch als Bildungs- und Sozialisationsorte des Kindes ausserhalb der Familie konzipiert werden. Hierfür braucht es kompetente Angestellte, die sich ständig weiterbilden.
Es geht darum, Mittel und Ressourcen für die Vorschulbetreuung zur Verfügung zu stellen, die die Fähigkeit des Kindes, bereits in sehr jungen Jahren Verantwortung zu übernehmen, stärken können, und welche allfällige Entwicklungsschwierigkeiten des Kindes ans Licht bringen.
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- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG; SGF 835.1)
- Jugendgesetz vom 12. Mai 2006 (JuG; SGF 835.5)
- Kinder- und Jugendpolitik – Strategie «I mache mit!» Perspektiven 2030
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
- Die Vorschulbetreuung verbessert die Möglichkeiten des Kindes, sich zu beteiligen und Verantwortung zu übernehmen.
- Der Anteil der in den Vorschuleinrichtungen betreuten Kinder und der Ausbildungsstand des Personals in der Vorschulbetreuung sind angemessen und ermöglichen die frühzeitige Erkennung von Entwicklungsschwierigkeiten eines Kindes.
- Alle Eltern im Kanton kennen das bestehende Angebot und die Bedingungen sowie die Unterstützungsmöglichkeiten mit Blick auf die Stärkung der Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie (gemeinsames Ziel mit den Zielvorgaben 5.3 und 8.2).
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Die Ausbildung von Fachleuten der Kleinkindbetreuung wird ausgebaut, insbesondere beim Thema Beteiligung.
B. Die Eltern kennen die Betreuungsangebote für ihre Kinder
C. Die Rahmenbedingungen für eine vorschulische Betreuung, die für alle zugänglich ist und die Mitwirkung stärkt, werden verbessert (gemeinsames Ziel mit den Zielvorgaben 5.3 und 8.2).