Der Anteil der 25-Jährigen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II (Maturitätsschulen, Handelsmittelschulen und Berufsfachschulen) im Kanton Freiburg liegt nahe am nationalen Ziel von 95 % und liegt mit 91,6 % leicht über dem Schweizer Durchschnitt von 91,3 %. Das Ziel ist dagegen nicht erreicht, wenn einzig junge Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. Der Zugang zu einer langfristigen Beschäftigung ist eine bedeutende Herausforderung für unbegleitete minderjährige Asylsuchende und Flüchtlinge wie auch für spät zugewanderte junge Migrantinnen und Migranten. Der Arbeitsmarkt bietet zwar neue Chancen, stellt aber auch neue Herausforderungen (z. B. Digitalisierung). Somit braucht es Strukturen, die eine kontinuierliche Weiterbildung während der gesamten beruflichen Karriere erlauben; unabhängig vom Alter braucht es zudem Berufsberatungsangebote und die Ausbildungssysteme müssen durchlässig sein.
Im Kanton Freiburg ist die Arbeitslosenquote im Schweizer Vergleich relativ tief. Auch die Quote der Langzeitarbeitslosigkeit (gemäss Definition des SECO) liegt unter dem Schweizer Durchschnitt. Die Zahl der Personen, die von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden, steigt an. Auch für die Erwerbstätigen kann die Situation schwierig sein: Die Hälfte der in Armut lebenden Menschen befindet sich in einem Haushalt, in dem die Haupteinnahmequelle eine berufliche Tätigkeit ist. Und schliesslich stehen viele Familien vor der Herausforderung, Kinderbetreuung und Arbeit in Einklang zu bringen, ein Bereich, in dem die staatliche Unterstützung in der Schweiz weniger ausgebaut ist als in anderen OECD-Ländern.
Deshalb muss sichergestellt werden, dass jede und jeder einen zufriedenstellenden, angemessen bezahlten und ihren oder seinen Aspirationen entsprechenden Arbeitsplatz hat. Die Zielvorgabe umfasst viele Themenbereiche und einen breiten Personenkreis. Im Mittelpunkt stehen an dieser Stelle der Zugang zur Aus- und Weiterbildung, die Bekämpfung der Schwarzarbeit, der Langzeitarbeitslosigkeit und des Phänomens der «Working Poor» sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
-
- Eidgenössische und kantonale Gesetzgebung über die Berufsbildung40
- Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA; SR 822.41)
- Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG; SR 837.0)
- Leitbild «Berufsbildung 2030» des Bundes41
- Integrationsagenda
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Gesetz vom 6. Oktober 2010 über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG; SGF 866.1.1)
- Sozialhilfegesetz vom 14. November 1991 (SHG; SGF 831.0.1)
- Kantonale Gesetzgebung über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
- Gesetz vom 21. November 1997 über die Erwachsenenbildung (ErBG; SGF 45.1)
- Gesetz vom 15. Mai 2014 über die Fachhochschule Westschweiz//Freiburg (HES-SO//FRG; SGF 432.12.1)42
- Kantonale Gesetzgebung über das Staatspersonal Kinder- und Jugendpolitik – Strategie «I mache mit!» Perspektiven 2030
- Bericht zuhanden des Staatsrats über die kantonale Politik der Hilfe an Langzeitarbeitslose: Analyse und Empfehlungen für neue strategische Leitlinien (hat die Funktion eines Strategiedokuments)
- Konzept Senior+: Bereich Arbeit (D1)
40Unter «Berufsbildung» ist im rechtlichen Sinn die berufliche Grundbildung, die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung zu verstehen.
41Idem
42Nach Artikel 5 HES-SO//FRG gehört die Nachdiplomausbildung zu den zentralen Aufgaben des Schulen. Die Artikel 47, 54 und 60 führen diese Aufgabe aus
-
Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
- Die Berufsausbildung (einschliesslich Weiter- und Hochschulbildung) und eine hochwertige Beratung sind für alle – in Französisch und Deutsch – gewährleistet; die Leistungen sind an die Veränderungen in der Arbeitswelt angepasst und ermöglichen 95 % der 25-Jährigen im Kanton Freiburg einen Abschluss auf Sekundarstufe II.
- Die 25- bis 64/65-Jährigen haben die Möglichkeit, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen während ihrer gesamten Laufbahn durch flexible und diversifizierte Aus- und Weiterbildungsangebote zu verbessern, die an die Bedürfnisse der Erwachsenen angepasst sind, insbesondere an die Bedürfnisse von gering qualifizierten Personen (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 8.1).
- Dank geeigneter Massnahmen zur Gewährleistung menschenwürdiger und fairer Arbeitsbedingungen für alle nehmen die Phänomene der prekären Arbeit, der Langzeitarbeitslosigkeit, der «Working Poor» und der Schwarzarbeit deutlich ab.
- Die Rahmenbedingungen für eine einfache Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden gestärkt (gemeinsames Ziel mit den Zielvorgaben 4.2 und 5.3).
-
Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. 95 % der 25-Jährigen im Kanton Freiburg haben einen Abschluss auf Sekundarstufe II. Diese Quote wird auch dann erreicht, wenn einzig Personen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden.
B. Den Herausforderungen der Digitalisierung wird in der Weiterbildung und Karriereberatung Rechnung getragen (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 8.1).
C. Das Weiterbildungs- und Berufsausbildungsangebot sowie die Karriereberatung sind für die grösstmögliche Zahl zugänglich und adäquat (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 8.1).
D. In der Sekundarstufe II wird die Zweisprachigkeit (Deutsch/Französisch) gefördert.
E. Die Schwarzarbeit im Kanton geht zurück.
F. Der Arbeitsmarkt wird überwacht und umfasst Angebote, die den Schutz und die Gesundheit der Angestellten gewährleisten.
G. Die Arbeitslosenquote geht zurück, besonders die Langzeitarbeitslosigkeit der über 50-Jährigen.
H. Die Rahmenbedingungen für eine vorschulische Betreuung, die für alle zugänglich ist und die Mitwirkung stärkt, werden verbessert (gemeinsames Ziel mit den Zielvorgaben 5.3 und 4.2).
I. Die Ziele gemäss PGKV, die darin bestehen, beim Staat eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern und eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherzustellen, sind umgesetzt (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 5.3).
-
Die Zielvorgabe 5.2 ist nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 8.2 (auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen).
Zielvorgabe 5.2 Einführung der Lohngleichheit für Mann und Frau