Erläuterungen zu den Aufgeboten Zivilschutz
Aufgebote
- Das persönliche Aufgebot regelt die Einzelheiten des Einrückens in den Dienst.
- Wehrpflichtige, die zwei Wochen vor Dienstbeginn keine persönliches Aufgebot erhalten haben informieren unverzüglich das Amt für zivile Sicherheit und Militär.
- Je nach Verpflichtungen zugunsten der Gemeinschaft, können Kursdaten Änderungen unterliegen.
Krankheit und Unfall
Kranke oder Verletzte, welche trotzdem Reisefähig sind, müssen in den Dienst einrücken und sich zur sanitärischen Eintrittsmusterung anmelden.
Diejenigen, die nicht reisen können, müssen dem Amt für zivile Sicherheit und Militär spätestens am Tag des Einrückens per Post oder per E-Mail ein ärztliches Attest zukommen lassen, das ausdrücklich bescheinigt, dass sie nicht reisefähig sind.
Auskünfte
Das Amt für zivile Sicherheit und Militär Sektor Zivilschutz, antwortet unter folgende E-Mail-Adresse pci-zs@fr.ch oder telefonisch erreichbar
unter 026 305 30 00.
Kursdaten
Wählen Sie die Kriterien, die auf Sie zutreffen aus.
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