Beschreibung
Seit jeher können Viren und Bakterien Tiere infizieren, sich über verschiedene Überträger verbreiten und ganze Viehbestände dezimieren (Tierseuche). Zudem sind einige Keime auch gefährlich für den Menschen (Zoonose) und können sogar mutieren, sodass sie auf den Menschen übertragen werden, hoch virulent sein und eine Pandemie verursachen.
Angesichts dieser Situation hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Richtlinien erlassen, um die kantonalen Zuständigkeiten bei der Umsetzung von Schutzmassnahmen festzulegen.
Im Fall einer hochansteckenden Tierseuche (HA Tierseuche) in unserem Kanton sollen diese Schutzmassnahmen auf kantonaler Ebene richtig umgesetzt werden.
Folgende Tierseuchen zählen zu den hochansteckenden Tierseuchen:
- Maul- und Klauenseuche
- Vesikuläre Stomatitis
- Vesikuläre Schweinekrankheit
- Rinderpest
- Pest der kleinen Wiederkäuer
- Lungenseuche der Rinder
- Dermatitis nodularis (Lumpy skin disease)
- Rifttalfiber
- Schaf- und Ziegenpocken
- Pferdepest
- Afrikanische Schweinepest
- Klassische Schweinepest
- Geflügelpest (Aviäre Influenza)
- Newcastle Krankheit
Gefahren
Tierseuchen stellen eine Gefahr für die Tiere, die Umwelt, die Wirtschaft und manchmal für den Menschen dar.
Ist die Krankheit des Tieres nicht auf den Menschen übertragbar, dann ist die Gefahr für den Menschen begrenzt. Im Falle einer Zoonose hingegen ist die Gefahr, je nach der Virulenz der Krankheit, für Menschen erheblich grösser.
Auf wirtschaftlicher Ebene kann eine Tierseuche einen langfristigen Vertrauensverlust der Konsumenten gegenüber der betroffenen Branche zur Folge haben, sowohl in der Schweiz als auch gegenüber dem Ausland (Industrie, die Tiere und Produkte exportiert). Zudem bedeutet das Schlachten und/oder die Vernichtung der Tiere eine grosse finanzielle und psychologische Belastung für die Landwirtinnen und Landwirte.
Schliesslich besteht auch die Gefahr, dass die Böden mit den Chemikalien verseucht werden, die bei der Desinfizierung der kontaminierten Standorte zum Einsatz kommen.
Nachfolgende Gefahren: Epidemie
Begriffserklärungen
Tierseuche
Eine Tierseuche ist eine von Tier zu Tier übertragbare Krankheit. Sie kann auf Viren, Bakterien oder Parasiten zurückzuführen sein. Sie kann auch ein zoonotisches Potenzial haben.
Hochansteckende Tierseuche
Hochansteckende Tierseuchen (HA Tierseuchen) sind besonders schlimme Tierseuchen, weil:
- sie sich schnell innerhalb und ausserhalb der nationalen Grenzen verbreiten;
- sie gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Folgen haben;
- sie sich auf den nationalen oder internationalen Handel mit Tieren und Tierprodukten auswirken.
Zoonose
Zoonosen sind Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen und umgekehrt übertragbar sind.
Ereignisbeispiele
2003 – Vogelgrippe (H5N1)
Die Vogelgrippe oder Aviäre Influenza ist eine akute, hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln (insbesondere Truten und Hühner). Bei Menschen kann eine Ansteckung zu grippeähnlichen Symptomen und vereinzelt zu einer tödlich verlaufenden Lungenentzündung (Pneumonie) führen.
Die Vogelgrippe wurde zum ersten Mal im Jahr 1997 in Hongkong und im angrenzenden Gebiet der Volksrepublik China registriert. Die angeordnete Tötung der Hühnerbestände schien zunächst zur Ausrottung der Seuche geführt zu haben. Im Jahr 2003 traten in dieser Region jedoch erneut Fälle von H5N1 beim Geflügel auf. Es wurden auch Ansteckungen von Menschen mit zum Teil tödlichem Ausgang in Süd-Ost Asien beobachtet. Trotz der massiven Bekämpfungsmassnahmen breitete sich die Seuche bis nach Europa aus, wo sie vor allem im Winter 2005/2006 bei zahlreichen toten Wildvögeln nachgewiesen werden konnte. In der Schweiz wurden vereinzelte tote Wildvögel mit H5N1 gefunden.
2001 – Maul- und Klauenseuche (MKS)
Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine akute Viruserkrankung der Paarhufer, wie z. B. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Sie verursacht hohes Fieber und schwerwiegende Schleimhautläsionen im Maulbereich und an den Klauen. Tiere zeigen nach überstandener Krankheit massive Leistungseinbussen (Milchrückgang, Rückgang in Mastleistung). Für Menschen ist MKS aber ungefährlich.
Die Krankheit ist hoch ansteckend und kann sich sehr rasch über grosse Distanzen ausbreiten. Personen können nach vorgängigem Kontakt mit infizierten Tieren das Virus in MKS-freie Bestände einschleppen. Auf Seuchenbetrieben müssen alle Tiere, die sich angesteckt haben könnten, sofort getötet und Stallungen, Gerätschaften, Gülle, Mist und Futter entsprechend aufwändig dekontaminiert werden.
Die Krankheit ist in Teilen Asiens, Afrikas, des Nahen und Mittleren Ostens und Südamerikas verbreitet. 2001 fielen ihr in Grossbritannien sechs Millionen Tiere zum Opfer, die direkten Schäden betrugen rund 12 Mrd. Euro. In der Schweiz wurde der letzte Fall 1980 registriert.
1996 – Bovine spongiforme Enzephalopathie (Rinderwahnsinn)
Die bovine spongiforme Enzephalopathie oder Creutzfeld-Jakob-Krankheit ist eine degenerative Erkrankung des zentralen Nervensystems, die Rinder ansteckt und auch auf den Menschen übertragbar ist. Sie wurde zum ersten Mal im Jahr 1986 in Grossbritannienregistriert.
Ab 1998 verbreitet sich die Krankheit in epizootischer Weise in Grossbritannien. Zwischen 1988 und 2000 wurden 180'000 Fälle erfasst festgestellt. Im März 1996 wurden die zehn ersten seit 1995 in Grossbritannien festgestellten Fälle einer neuer Variante der Creutzfeld-Jakob-Krankheit öffentlich gemacht. Diese Meldung löste eine europäische Krise aus, die dazu führte, dass der Rindfleischkonsum stark zurückging und die Präventions- und Vorsichtsmassnahmen betreffend einer vermuteten, aber nicht nachgewiesenen Gefahr für die öffentliche Gesundheit wesentlich verstärkt wurden. Am 1. Juni 2009 wurden in Grossbritannien 167 Fälle dieser neuer Variante der Creutzfeld-Jakob-Krankheit festgestellt, 23 in Frankreich und 20 im Rest der Welt. Angesichts der mangelhaften Kenntnisse über die durchschnittliche Inkubationszeit (zwischen zehn und dreissig Jahren) lässt sich die Entwicklung der Fallzahlen beim Menschen nur schwer absehen.
Verhaltensempfehlungen
Weist die Krankheit ein zoonotisches Potenzial auf, wird empfohlen, sich potenziell betroffenen Betrieben nicht zu nähern. Personen, die den Kontakt mit den Tieren nicht vermeiden können, müssen umfassende Schutzmassnahmen inkl. Luftfilter treffen.
Es sind die Richtlinien des Kantonstierarztes zu befolgen.
Der Konsum von Lebensmitteln ist durchaus möglich, aber es ist sicherzustellen, dass die Lebensmittel pasteurisiert, gut gebacken oder gekocht wurde.
Hygienemassnahmen (z. B. Hände mit Seife waschen) sind wichtig, um die Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.