Beschreibung
Eine Trockenheitsperiode ist ein über einen längeren Zeitraum ausdauernder Ariditätszustand, der von wesentlich spärlicheren Niederschlägen (weniger als die normal verzeichneten Werte) verursacht wird. Die Trockenperiode beginnt mit einer Senkung der Bodenfeuchtigkeit. Dann vermindern sich die Wasserreserven an der Oberfläche und schliesslich das Grundwasser.
Während Trockenheitsperioden gibt es lange Zeit keine Niederschläge: Der Boden trocknet aus, der Grundwasserspiegel sinkt, die Abflussmengen sinken und kleine Stillgewässer trocknen aus. Die Auswirkungen einer Trockenheitsperiode auf die Landwirtschaft und andere Wirtschaftssektoren hängen erheblich von der Saison ab (Wachstumsperiode für die Landwirtschaft, Beginn der Skisaison für den Wintertourismus usw.). Die Situation wird ausserdem mit den durchschnittlichen Bedingungen der Region verglichen.
Gefahren
Trockenheit hat ökologisch und ökonomisch nachteilige Auswirkungen. In Phasen der Trockenheit fliesst weniger Wasser. Weil Trockenheits- und Wärmeperioden häufig zusammenfallen, erhöht sich die Wassertemperatur oft. Gelöste Stoffe werden weniger verdünnt und liegen in höheren Konzentrationen vor. Der Sauerstoffgehalt des Wassers nimmt ab. Die Situation wird dadurch verschlimmert, dass den Gewässern während Trockenzeiten oft Wasser zu Bewässerungszwecken entnommen wird. Für viele Wasserorganismen, insbesondere Fische, bedeutet dies Stress. Ihre Sterberate nimmt zu. Die Pflanzenwelt am Ufer der Gewässer leidet ebenfalls unter der Dürre, was auch wildlebende Tiere beeinträchtigen kann.
Auf ökonomischer Ebene wird die Wasserversorgung durch andauernde Trockenheitsperioden belastet. Das Trinkwasser (Quellen und Grundwasser) kann knapp werden und in Industriebetrieben mit hohem Wasserbedarf kann es zu Produktionseinschränkungen kommen (z. B. Papierindustrie, Industrien mit hohem Kühlwasserbedarf). Die Energieerzeugung in Lauf- und Speicherkraftwerken kann reduziert sein. Auch thermische Kraftwerke wie Kernkraftwerke sind möglicherweise betroffen, wenn zu wenig Wasser für die Kühlung vorhanden ist oder wenn das Flusswasser nicht mehr zusätzlich erwärmt werden darf. Einbussen in Feldwirtschaft und Viehhaltung sind möglich. Betroffen sein können auch der Wintertourismus wegen geringer Schneemengen und die Schifffahrt wegen des tiefen Wasserstandes.
Begriffserklärungen
Hydrologische Trockenheit
Zeichnet sich aus durch Abflussmengen sowie Seen- und Grundwasserstände unter den normalen Werten.
Landwirtschaftliche Trockenheit
Wassermangel in der obersten Bodenschicht (etwa 1 Meter), der die Kulturen belastet.
Meteorologische Trockenheit
Ist im Wesentlichen ein langfristiger Niederschlagsmangel.
Zuständigkeiten
Bei einer Trockenheitsperiode sind verschiedene Akteure an der Krisenbewältigung der Krise beteiligt, namentlich:
Staatsrat: ist für die politische Führung des Ereignisses zuständig; er trifft politische Entscheide und gibt dem KFO Weisungen.
KFO: sichert durch die Koordinierung der Operationen auf kantonaler Ebene die kantonale operative Führung. Zu diesem Zweck wird es je nach Lage mit Spezialisten ergänzt.
GFO: ist zuständig für die operationelle Führung auf lokaler Ebene; koordiniert die Operationen auf Gemeindeebene. Es erhält vom KFO die notwendigen Anweisungen.
Blaulichtorganisationen: umfassen die Kantonspolizei, die Feuerwehrkorps und die Einheiten des Gesundheitsbereichs. Sie führen vor Ort die durch das KFO getroffenen Entscheide aus.
ZS: bietet den Blaulichtorganisationen einerseits bei der Gewährleistung der Nachhaltigkeit eines Einsatzes Unterstützung, andererseits ist er ein wichtiges Element für die Instandstellung.
WALDA: ist zuständig für die Verwaltung und die Überwachung der Wasser- und Landfauna sowie der Wälder. Ausserdem übernimmt das Amt die Überwachung der Natur und der Flora.
LIG: ist zuständig für die Überwachung der Kulturen und der Almen.
TBA: ist mit seiner Sektion Gewässer für die Überwachung des (quantitativen) Oberflächenwasserstandes zuständig und verwaltet dessen Benutzung.
AfU: ist für die Erfassung und die Überwachung der Wasserressourcen zuständig. Das Amt übernimmt auch die Überwachung der Luft- und Oberflächenwasserqualität.
LSVW: mit dem kantonalen Laboratorium ist das Amt für die Prüfung der Trinkwasser- und der Lebensmittelqualität zuständig.
Groupe E: kann mit seinen Dämmen Trinkwasser-, Bewässerungs- oder Tränkwasserreserven schaffen.
Trinkwasserversorger: sind für die Versorgung ihrer Kunden mit Trinkwasser zuständig.
Ereignisbeispiele
Frühjahr und Herbst 2011, Schweiz
In den ersten vier Monaten und im Herbst 2011 führten anhaltende Hochdrucksituationen in der Schweiz zu einer extrem milden und niederschlagsarmen Witterung. Dies hatte sowohl im Frühjahr als auch im Herbst extreme Trockenheit zur Folge. Bis Anfang April wurden im gesamtschweizerischen Mittel nur rund 45 % der üblichen Niederschlagsmengen registriert. Aufgrund des milden Winters blieb der durch die Schneeschmelze bedingte Anstieg der Wasserstände vielerorts aus. Im Herbst führten permanente Hochdruckbedingungen zu einer Rekord-Trockenheit auf der Alpennordseite. Der November war der trockenste Monat seit Beginn der Messreihe 1864.
Als Folge der Witterung herrschte teilweise hohe Waldbrandgefahr. Ein Waldbrand bei Visp führte dabei zur Zerstörung von ungefähr 1 km2 Schutzwald. Einzelne Stromproduzenten registrierten in ihren Wasserkraftwerken einen Produktionsrückgang von rund 20 % gegenüber dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre.
1994–1995, Ostküste Australiens
Ab 1991 löste das El-Niño-Phänomen an der Ostküste Australiens eine mehrjährige Trockenperiode aus. Die Trockenheit erreichte ihren Höhepunkt zwischen Mitte 1994 und Anfang 1995. Über zehn Siedlungen und Städte waren ohne funktionierende Wasserversorgung und mehrere ansonsten ganzjährig wasserführende Flüsse waren ausgetrocknet. Die Folgen für den Agrarsektor waren enorm, so mussten unter anderem tausende Nutztiere notgeschlachtet werden und der Ertrag der Weizenernte reduzierte sich um etwa 90 %.
1994 erlitt die Agrarwirtschaft an der Ostküste Australiens empfindliche Einbussen und konnte sich erst nach Jahren erholen. Zur Unterstützung von über 10 000 Farmen wurden insgesamt ca. 800 Mio. australische Dollar (AUD) aufgewendet. Der totale agrarwirtschaftliche Schaden wurde insgesamt auf fast 2 Mrd. AUD geschätzt.
Sommer 1947, Schweizer Mittelland
Der Dürresommer von 1947 zeichnete sich in der Schweiz weniger durch extreme Hitze aus, als vielmehr durch eine lange Warmphase mit sehr wenig Niederschlägen. Einzig der Juli wies eine normale Niederschlagsmenge auf, allerdings waren die Niederschläge schlecht verteilt, der Regen wurde nur bedingt vegetationswirksam. Die Austrocknung und Verkrustung des Bodens wurden im Spätsommer so stark, dass Regenfälle, die sonst bis in die Tiefe von zwei Metern gelangen, nur die oberen 25 cm aufweichten.
Die geringen Niederschläge hatten zur Folge, dass der zweite Schnitt bei Natur- und Kunstwiesen praktisch keinen Ertrag brachte und das Gras zur Mangelware wurde. Zudem litt die Kartoffelernte, die Getreidehalme blieben kurz und der Körnerertrag unterdurchschnittlich. Sogar die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) mussten aufgrund unzureichend gefüllter Stauseen und Strommangel ab November die Reisezüge um 5 % reduzieren. Der wirtschaftliche Schaden war immens.
Aktuelle Lage
Die aktuelle kantonale Lage zur Waldbrandgefahr ist ersichtlich unter:
Verhaltensempfehlungen
Im Falle einer Trockenheitsperiode treffen und kommunizieren die Behörden zwingende Wassersparmassnahmen. Allerdings sind alle Benutzer schon heute aufgefordert, Wasser zu sparen und nicht zu verschwenden.
Zur Verhütung von Waldbränden (siehe Grossbrände) kann auch ein Naturfeuerverbot auch erlassen werden.
Unabhängig von den durch die Behörden gegebenen Verhaltensanweisungen werden bei Waldbrandgefahr folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
Gefahrenstufe 1 (keine oder geringe Gefahr)
- Zigaretten, Raucherwaren und Feuerzeuge nicht einfach wegwerfen.
- Feuer, namentlich Lager- und Grillfeuer, immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
Gefahrenstufe 2 (mässige Gefahr)
- Zigaretten, Raucherwaren und Feuerzeuge nicht einfach wegwerfen.
- Feuer, namentlich Lager- und Grillfeuer, immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr)
- Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.
- Feuer, namentlich Lager- und Grillfeuer, immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
- Anweisungen der lokalen Behörden strikt befolgen!
Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr)
- Generell keine Feuer im Freien.
- Fest eingerichtete Feuerstellen (betonierter Boden!) können an von den Behörden bezeichneten Stellen mit aller Vorsicht benutzt werden.
- Kein Feuer bei starkem Wind!
- Anweisungen (Feuerverbote) der lokalen Behörden strikt befolgen!
Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr)
- Keine Feuer im Freien!
- Anweisungen und Feuerverbote der lokalen Behörden strikt befolgen!