Beschreibung
Stationäre Anlagen sind Anlagen, in denen die Art und Menge der verwendeten gefährlichen Materialien ein Risiko darstellen. Beim Betrieb solcher Anlagen mit chemischen oder biologischen Gefahrenpotenzialen kann es zu Störfällen kommen. Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schäden basiert in der Schweiz auf der Störfallverordnung (StFV).
In diesem Zusammenhang werden die betreffenden Anlagen aufgelistet. Danach werden passive, aktive und organisatorische Massnahmen durchgesetzt, um Risiken zu reduzieren.
- Passive Massnahmen (bauliche Massnahmen, ohne menschlichen Eingriff): z. B. Chemikalienauffangvorrichtungen, Brandmauern, Verringerung der Lagermengen
- Aktive Massnahmen (mit menschlichem Eingriff): z. B. manuelles Schliessen der Ventile
- Organisatorische Massnahmen: z. B. Ausbildung von Fachleuten, Einsatzplan, Alarmplan
Gefahren
In Abhängigkeit von der Art der Anlage können die Gefahren mehr oder weniger bedeutend sein. Es geht vor allem um folgende Gefahren für die Bevölkerung und die Umwelt:
- Explosionen, Brände
- Vergiftungen
- Chemische oder backterielle Kontamination der Bevölkerung
- Chemische Kontamination von Böden und Gewässern
Begriffserklärungen
Stationären Anlagen
Es handelt sich um Anlangen (Betriebe, Leitungen usw.), die im Sinne der StFV ein Risiko darstellen. Im Kanton Freiburg waren 2011 110 Anlagen der StFV unterstellt.
StFV
Verordnung über den Schutz vor Störfällen (SR 814.012).
Zuständigkeiten
Die Betreiber von Anlagen, die Chemikalien oder biologische Produkten benutzen, müssen zwingend überprüfen, ob sie aufgrund der verwendeten Produkte und Mengenschwellen der StFV unterstellt sind. Zum Beispiel wäre ein Unternehmen, das 200’000 kg Benzin oder 2000 kg Schwefelsäure (Konzentration von mehr als 15 %) lagert, der StFV unterstellt.
In diesem Fall muss das Unternehmen alle geeigneten Sicherheitsmassnahmen ergreifen, um die potenzielle Gefahr zu reduzieren, schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen zu begrenzen. Als geeignet werden die je nach dem Stand der Technik und in Übereinstimmung mit der Erfahrung verfügbaren Massnahmen betrachtet.
Der Inhaber ist auch aufgefordert, in einem zusammenfassenden Bericht die potenziellen Gefahren seiner Anlage zu überprüfen, die verwendeten gefährlichen Stoffe und ihre Mengen anzugeben und die bestehenden Sicherheitsmassnahmen zu nennen. Er muss auch das Ausmass der möglichen Schäden für die Bevölkerung und die Umwelt im Falle eines schweren Unfalls einschätzen. Wenn das Ausmass der vorhersehbaren Schäden aus Sicht der Vollstreckungsbehörde niedrig genug ist, schliesst diese das Verfahren ab. Ist dies nicht der Fall, muss zum zweiten Schritt (Durchführung einer Risikoanalyse) übergegangen werden.
Der Inhaber ist verpflichtet, in der Risikoanalyse, nicht nur das Ausmass, sondern auch die Auftretenswahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls zu beschreiben und zu erklären, inwieweit die bereits getroffenen Sicherheitsmassnahmen einen Unfall verhindern oder dessen Folgen begrenzen können.
Die Behörden stützen sich auf diese Analyse, um zu entscheiden, ob das Risiko vertretbar ist. Ist dies nicht der Fall, weisen sie zusätzliche Massnahmen an, mit denen der Betrieb des Unternehmens eingeschränkt oder sogar zum verboten werden kann.
Ereignisbeispiele
2020, Explosionen im Hafen von Beirut
Die Explosionen im Hafen von Beirut (Libanon) am 4. August 2020 um ca. 18.00 Uhr (Ortszeit) waren eine Folge von zwei Explosionen.
Die zweite Explosion von 2'750 Tonnen Ammoniumnitrat, die im Hafengebiet gelagert wurden, verursachte erhebliche menschliche und materielle Schäden in der gesamten Stadt und unter den im Hafen vor Anker liegenden Schiffen.
Laut dem jüngsten Regierungsbericht vom 26. Oktober 2020 gab es 204 Tote, mehr als 6'500 Verletzte und 9 Vermisste.
2005, Buncefield (Grossbritannien)
Am 11. Dezember 2005 ereignet sich im Treibstoffdepot von Buncefield, ungefähr 40 km im Norden von London, eine Reihe von drei Explosionen. Die Explosionen entfachen mehrere grosse Brände, die sich auf die weiteren 20 Tanks auszubreiten drohen. Die Flammen reichen hoch in den Himmel und eine dichte schwarze Rauchwolke verdunkelt die Gegend.
Um das Feuer zu bewältigen wurden 180 Feuerwehrleute von 16 Brigaden mobilisiert. Am 13. Dezember meldeten sie, das Feuer gelöscht zu haben; nur einige Petrollachen mussten noch gelöscht werden.
Insgesamt wurden durch diese Katastrophe 43 Personen verletzt, zwei davon schwer. Ungefähr 2000 in der Nähe wohnhafte Personen mussten sofort nach Beginn der Katastrophe aus Angst vor weiteren Explosionen evakuiert werden.
2001, Toulouse (Frankreich)
Eine Explosion von 300 Tonnen Ammoniumnitratdünger im Lager einer chemischen Anlage fordert 29 Tote, mehr als 2000 Verletzte und zerstört Häuser in einem Umkreis von mehreren Kilometern.
2000, Enschede (Niederlande)
Bei einem Brand und der Explosion von 10 Tonnen Feuerwerk in einer Feuerwerksfabrik sterben 22 Menschen und viele weitere werden verletzt. 400 Häuser in der Nähe der Anlage werden zerstört.
1986, Schweizerhalle (Schweiz)
Ein Brand im Lager einer chemischen Anlage (ca. 1250 Tonnen Kunstdünger) verursacht eine erhebliche Verschmutzung des Rheins und des Bodens mit Schäden in einem sehr breiten Umkreis. Tausende von Menschen in der Region Basel wurden alarmiert. Es gab keine Todesfälle oder Verletzten, dafür aber ein massives Medienecho und weitreichende politische Folgen. Die StFV wurde nach diesem Ereignisses verfasst. Materielle Schäden >100 Millionen.
Verhaltensempfehlungen
Wenn Sie in einer Risikozone leben:
- Folgen Sie den Abschirmungsanweisungen, das heisst: Verschliessen Sie alle Lufteinlässe (Türen, Fenster, Lüfter usw.), stoppen Sie die Lüftung und die Klimaanlage und löschen Sie alle Flammen und Funken
- Versuchen Sie nicht, Familienmitglieder zu erreichen, wenn sie draussen sind.
- Vermeiden Sie Telefonanrufe damit die Rettungsdienste das Netzwerk optimal nutzen können
- Schalten Sie das Radio ein und verlassen Sie das Haus erst, wenn der Alarm vorbei ist oder bein einem Evakuierungsbefehl.
Nach einem Alarm:
- Lüften Sie den benutzten Schutzraum