Auftrag
Das Betreibungsamt ist für die Zwangsvollstreckung von Forderungen auf Geldzahlung oder auf Sicherheitsleistung zuständig. Auf Antrag der Gläubiger führt das Amt die Zwangsmassnahmen durch und erlässt die entsprechenden Verfügungen. Ausserdem erteilt es Informationen.
Leistungen
Das Betreibungsamt erbringt hauptsächlich folgende Leistungen:
- Es erstellt die Betreibungsakten gemäss Begehren der Gläubiger und stellt diese zu.
- Es vollzieht die Pfändungsaufträge und führt die Zwangsmassnahmen durch.
- Es verwertet die gepfändeten Gegenstände.
- Es kassiert die Beträge ein und verteilt diese.
- Es vollzieht die Arrest- und Retentionsbegehren.
- Es führt ein Betreibungsregister und gibt Auszüge.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des Betreibungsamtes sind folgende:
- Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
- Verordnung des Bundesgerichts vom 23. April 1920 über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG)
- Gebührenverordnung vom 23. September 1996 zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG)
- Schweizerische Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907