Ab 1. Januar 2025 müssen im Vorstand von nationalen Sportverbänden beide Geschlechter zu mindestens 40 Prozent vertreten sein. Diese Vorgabe im Sinne der Diversität stammt aus der revidierten Sportförderverordnung des Bundes und ist nun im ersten Branchenstandard des Schweizer Sports verbindlich festgehalten. Der Branchenstandard bündelt und konkretisiert die Erwartungen, welche an die Verbände, Vereine und Veranstalter gestellt werden, um Finanzhilfen oder Fördergelder von Swiss Olympic oder des Bundes zu erhalten. Zugleich dient er diesen Akteuren als Umsetzungshilfe für Ethik und Qualität im Schweizer Sport.
In den drei Themenfeldern Governance, Mensch und Umwelt/Fairness hält der Branchenstandard zahlreiche Bedingungen und Aufgaben fest. Für Swiss Olympic gelten diese ab sofort, für die nationalen Sportverbände ab 2025 – und ab 2026 auch für Vereine und Veranstalter, die Finanzhilfen für die Durchführung von J+S-Kursen beziehen.
Neben der erwähnten Geschlechterquote zählt zu den Anforderungen im Bereich Governance etwa auch eine Amtszeitbeschränkung, ausserdem sind Wahlzyklen von maximal vier Jahren vorgesehen. Überdies setzt der Branchenstandard neue Massstäbe beim Schaffen von Strukturen und Prozessen für einen würdevollen Umgang untereinander; so müssen etwa Ethik-Beauftragte eingesetzt und Schutz- und Fördermassnahmen in sechs Handlungsfeldern (u.a. Lern- /Personal-/Beteiligungs- oder Risikomanagement) umgesetzt werden. Die Verbände, Vereine und Veranstalter können sich dazu an konkreten Checklisten und Hilfsmitteln orientieren, die ihnen Swiss Olympic zur Verfügung stellt.
Fokus Prävention
Die Einführung des Branchenstandards markiert somit auch im Rahmen des Projekts «Ethik im Schweizer Sport» einen Meilenstein. Das Projekt fokussiert aktuell auf präventive Massnahmen, nachdem in einer ersten Phase die Intervention im Zentrum stand – etwa mit der Einführung der unabhängigen Meldestelle Swiss Sport Integrity.
Als Basis eines wertvollen Schweizer Sports hat Swiss Olympic unter Mitwirkung des Bundesamts für Sport BASPO das Modell «Ethik im Sport» entwickelt. Das Modell legt den Fokus auf die Prävention und sieht sowohl Massnahmen auf individueller wie auch auf kollektiver Ebene vor. Das verdeutlicht, dass die Kompetenzentwicklung bei den Menschen ebenso bedeutend ist wie die Entwicklung von Organisationen, um einen wertvollen Sport zu sichern und weiterzuentwickeln. Für beide – Menschen und Sportorganisationen – hat Swiss Olympic je ein konkretes Hilfsmittel entwickelt: Den Swiss Olympic Ethik-Kompass als Orientierungshilfe für Menschen sowie die Handlungsfelder Ethik als Entwicklungstool für Organisationen, welches im Herbst 2024 lanciert wird.
Neue Kriterien für Fördergelder
Swiss Olympic selbst prüft und optimiert die eigenen Prozesse und Strukturen im Sinn dieser Organisationsentwicklung laufend. Der neue Branchenstandard ist ein aktuelles Resultat davon, derzeit läuft zudem die Weiterentwicklung des Verbandfördermodells von Swiss Olympic. Bei der Mittelvergabe im Schweizer Sport werden damit Themen wie Ethik, Nachhaltigkeit und Diversität künftig stärker gewichtet, ausserdem sollen die neuen Förderstrukturen die teils sehr unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Verbände individueller berücksichtigen. Nach diversen Workshops mit den Verbänden hat der Exekutivrat von Swiss Olympic nun über das Grobmodell entschieden. Dieses wird in einem nächsten Schritt konkretisiert, ehe weitere Vernehmlassungen folgen. Die Einführung des neuen Verbandsfördermodells ist für 2027 geplant.
Start des neuen Sportgerichts
Schliesslich gibt es auch bei der Intervention weitere Optimierungen: Für die Sanktionierung von Ethik- sowie Doping-Verstössen wird neu, wie bereits kommuniziert, die Stiftung Schweizer Sportgericht zuständig sein. Damit sollen die neuen Anforderungen im Bereich Ethik noch effizienter, fachspezifischer und unabhängiger erfüllt werden können. Die Stiftung Schweizer Sportgericht folgt auf die bisherige Disziplinarkammer des Schweizer Sports und hat ihren operativen Betrieb am 1. Juli aufgenommen. Die Kommunikation von Urteilen erfolgt im Zuge der noch grösseren Unabhängigkeit durch das Sportgericht selbst und nicht mehr via Swiss Olympic, wie das bei der Disziplinarkammer der Fall war.
Mehr zum Branchenstandard: Link
Mehr zum Verbandsfördermodell: Link
Mehr zum Sportgericht: Link