Freiburger Bundesparlamentarier/innen in den Eidgenössischen Räten
Grundsätzlich finden jährlich vier Treffen zwischen den eidgenössischen Parlamentariern und dem Staatsrat statt, bei denen Fragen besprochen werden, die für den Kanton erheblich und vorrangig sind und die in der Kommissionsarbeit oder in den Sessionen der Räte behandelt werden. Diese Treffen dienen dazu, bei den eidgenössischen Parlamentariern für die Sorgen des Kantons Verständnis zu wecken. Bilaterale Treffen können auch organisiert werden, um ein Bundesprojekt speziell zu diskutieren.
Bundesverwaltung
Die Freiburger Regierung unterhält gute Beziehungen mit den Bundesparlamentariern und der Bundesverwaltung. In Zusammenarbeit mit der Freiburger Deputation in den Eidgenössischen Räten hat der Staatsrat des Kantons Freiburg drei Anlässe im Bundeshaus organisiert, bei denen eidgenössische Parlamentarier und hohe Beamte der Bundesverwaltung anwesend waren.
Im Jahr 2004 wurde ein Netz gegründet, dem hohe Bundesbeamte angehören, die dem Kanton Freiburg nahestehen. Der Staatsrat lädt diese Personen alljährlich zu einem geselligen Anlass ein.
Antworten des Staatsrats auf die Vernehmlassungen des Bundes
Die Vernehmlassungsverfahren werden vom Bundesrat angeordnet, und der Staatsrat antwortet darauf gemäss Artikel 114 der Verfassung vom 16. Mai 2004.
Bei der Kantonsverwaltung besorgt der Sektor Aussenbeziehungen der Staatskanzlei die Koordination und die Weiterverfolgung der Vernehmlassungen und Anhörungen des Bundes.
Die vollständigen Dossiers (Entwürfe, Begleitbriefe, Berichte usw.), die zu den jeweiligen laufenden oder abgeschlossenen Vernehmlassungen gehören, befinden sich auf der Website des Bundes unter der Rubrik Vernehmlassungsverfahren und Anhörungen.