In der Sitzung vom 5. März 2013 ermächtigte der Staatsrat die Staatskanzlei, einen Gesetzesvorentwurf zur Abschaffung der Beschwerde an den Staatsrat in Personalangelegenheiten in die Vernehmlassung zu geben.
Dieser Vorentwurf schlägt vor, die Beschwerde an den Staatsrat in Personalangelegenheiten abzuschaffen und in diesem Bereich wie in der übrigen Gesetzgebung das ordentliche System der Beschwerde an das Kantonsgericht anzuwenden.
Das Verfahren vor dem Kantonsgericht wäre wie bei den privatrechtlichen Arbeitsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken kostenlos.
Der Staatsrat wäre weiterhin zuständig, die Personen, die er selbst angestellt hat, vorläufig vom Dienst zu entheben oder sie zu entlassen sowie zu entscheiden, wenn eine Behörde es ablehnt, der Stellungnahme des Amtes für Personal und Organisation (POA) zu folgen.
Diese Änderung geht auf eine Initiative der Staatskanzlei zurück, die heute für die Instruktion der Beschwerden an den Staatsrat zuständig ist; die Unterlagen sind nach Anhörung des POA vom Amt für Gesetzgebung ausgearbeitet worden.
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Staatskanzlei heruntergeladen werden (www.fr.ch/vernehmlassungen). Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 8. Juni 2013.
Abschaffung der Beschwerde an den Staatsrat in Personalangelegenheiten - Eröffnung der Vernehmlassung
08. März 2013 - 11H00 Archiviert
Die Staatskanzlei gibt einen Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung, der vorschlägt, die Beschwerde an den Staatsrat in Personalangelegenheiten abzuschaffen und in diesem Bereich wie in der übrigen Gesetzgebung das ordentliche System der Beschwerde an das Kantonsgericht anzuwenden.
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Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 06.11.2023 - 08h35