Da im Gesetz der Grundsatz der Auslegung gemäss der Aarhus-Konvention eingeführt wurde, konnte auf mehrere Detailveränderungen in der DZV verzichtet werden. Gewisse Anpassungen waren aber trotzdem nötig, weil einerseits die vom Gesetzgeber gemachten Änderungen sich nicht auf den Umweltbereich beschränken, und sich andererseits die Verfahrensordnung geändert hat und auf Verordnungsebene festgelegt werden musste. Zudem wurden einige Anpassungen vorgenommen, welche die Erfahrungen der ersten 6 Jahre bei der Anwendung der Gesetzgebung über den Zugang zu Dokumenten berücksichtigen.
Da die DZV rund um die Begriffe der öffentlichen Organe im engen Sinn und der amtlichen Dokumente entworfen wurde, mussten zwei neue Bestimmungen eingeführt werden, um die Verbindung zum neuen Begriff der Privatpersonen, die öffentlichen Organen gleichgestellt werden, und zu demjenigen der Information über die Umwelt herzustellen. Dass der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz Entscheidungsbefugnis verliehen wird und für Gesuche um Zugang zu Informationen über die Umwelt besondere Fristen gelten, bilden ebenfalls Änderungen bei der Verfahrensordnung, die in der Verordnung konkret umgesetzt werden mussten.
Zu den Anpassungen, mit denen die Praxis berücksichtigt und die Arbeit der öffentlichen Organe vereinfacht werden sollen, gehört der erleichterte Zugang zu Dokumenten, die bereits in der Öffentlichkeit verbreitet wurden. Der Begriff fertig gestelltes Dokument wurde genauer umschrieben, so dass er auch Dokumente, die von Dritten stammen, umfasst, und die Liste der Ausnahmen von der Pflicht, betroffene Dritte anzuhören, wurde ergänzt und verdeutlicht. Schliesslich wurde eine neue Bestimmung hinzugefügt; sie betrifft die Pflicht der Parteien, in der Schlichtung mitzuwirken.
Der Verordnungsvorentwurf war in der Vernehmlassung im Sommer 2017 gut aufgenommen worden, und die vorgeschlagenen Änderungen waren insgesamt als notwendig und stichhaltig beurteilt worden. Alle Bemerkungen wurden von der Arbeitsgruppe genau geprüft, und viele von ihnen wurden auf die eine oder andere Art und Weise berücksichtigt.