In Folge der sich positiv entwickelnden Wetterlage, hat das Amt für Wald und Natur die Gefahrenstufe Waldbrand von drei, erhebliche, auf zwei, mässige Gefahr, herabgesetzt. Folglich kann das Verbot von Feuer im Freien und Feuerwerken, welches am 26. Juli 2019 vom Staatsrat erlassen wurde, aufgehoben werden.
Die Behörden bedanken sich bei der Bevölkerung für die Einhaltung dieses Feuer- und Feuerwerksverbots. Es wurden nur sehr wenige Widerhandlungen festgestellt. Damit hat die Bevölkerung massgebend dazu beigetragen, das Brandrisiko erheblich zu mindern, namentlich während den Festlichkeiten im Rahmen des Nationalfeiertages. Auch den Gemeinden gebührt der Dank der kantonalen Behörden für ihre aktive Beteiligung an der Umsetzung der beschlossenen vorsorglichen Massnahmen.