Die Staatskanzlei hat für die Veranstaltung zur Bekanntgabe der Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2020, die sie an der Universität Freiburg organisiert, Gesundheitsrichtlinien (siehe Beilage) gemäss Artikel 4 der Bundesverordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen.
Da bei dieser Veranstaltung der Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen nicht/unmöglich eingehalten werden kann, muss gemäss den Empfehlungen des BAG jede Person eine Schutzmaske tragen. Diese Massnahme gilt auch für Interviews mit den Medien. Den anwesenden Personen ist es zudem nicht gestattet, im Gebäude zu essen oder Getränke zu konsumieren.
Empfehlungen an die Gemeinden und an öffentliche Gaststätten
Die Oberamtmännerkonferenz hat für die Stimmenauszählung am 27. September 2020 ebenfalls Richtlinien für die Gemeinden herausgegeben (siehe Beilage). Die Oberamtmännerkonferenz weist darauf hin, dass die Richtlinien des BAG jederzeit eingehalten werden müssen. Um Kontakte zwischen den Personen zu vermeiden, soll zudem die vorzeitige Stimmabgabe gefördert werden, z.B. mithilfe eines öffentlichen Aushangs, mit einem Hinweis auf der Website der Gemeinde oder in den sozialen Netzwerken oder mit einem Flugblatt an alle Haushalte, sofern der Versand noch möglich ist. Personen mit Krankheitssymptomen, seien dies nun Stimmbürgerinnen bzw. Stimmbürger oder Stimmenzählerinnen bzw. Stimmenzähler, werden gebeten, am Sonntag zuhause zu bleiben.
Darüber hinaus werden die Gemeinden und die öffentlichen Gaststätten, die im Zusammenhang mit dieser Abstimmung eine Veranstaltung organisieren, daran erinnert, dass auch sie Artikel 4 der Bundesverordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie einzuhalten haben.