Der Freiburger Staatsrat hat für den Moment beschlossen, das ursprünglich für 2022 geplante E-Voting-Projekt vorerst nicht wieder aufzunehmen. Er zieht es vor, die für die Digitalisierung zur Verfügung stehenden Mittel für andere Verwaltungsleistungen einzusetzen, zum Beispiel für die Weiterentwicklung der Leistungen des virtuellen Schalters und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Bereich der Digitalisierung.
Der Staatsrat ist jedoch überzeugt, dass das E-Voting einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht und dass dieser Abstimmungskanal früher oder später zu einer Notwendigkeit in einer modernen Demokratie wird. Er wird daher die Situation zu einem späteren Zeitpunkt, nach den nächsten eidgenössischen Wahlen, neu beurteilen.
Erhöhte Anforderungen
Zur Erinnerung: Der Staat Freiburg beteiligt sich seit den 2010er Jahren an E-Voting-Versuchen. Das Angebot stiess auf grosses Interesse, insbesondere bei den Auslandschweizerinnen und -schweizern. Mehr als die Hälfte von ihnen hat bei den eidgenössischen Urnengängen ektronisch abgestimmt. Jedoch wurde die Anwendung für das E-Voting 2019 vom Markt genommen, da internationale Experten Schwachstellen im Quellcode entdeckten.
Seither haben die Bundeskanzlei, die Schweizerische Post und die interessierten Kantone die Arbeiten zur Wiedereinführung des E-Voting erneut aufgenommen. Dabei musste Freiburg feststellen, dass die Anforderungen erheblich zugenommen haben und einige politische Fragen noch offen sind. All dies hätte für den Kanton Freiburg zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordert. Diese Überlegungen veranlassten die Freiburger Regierung schliesslich, eine Klärung der Situation abzuwarten, bevor sie das Engagement des Kantons für dieses Dossier weiterverfolgt.