Gemäss den Bestimmungen der Verfassung des Kantons Freiburg veröffentlicht der Staatsrat einen Tätigkeitsbericht zuhanden des Grossen Rates. Der Bericht 2017, der heute erscheint, setzt sich aus dem eigentlichen Bericht des Staatsrats, den Berichten der sieben Direktionen und dem Bericht der Staatskanzlei zusammen.
Der Tätigkeitsbericht besteht aus zwei Teilen: Der erste behandelt die Tätigkeit des Staatsrats und legt nach einer kurzen Erwähnung des konjunkturellen Umfelds den Stand der Arbeiten im Rahmen des Regierungsprogramms, insbesondere der drei Hauptprojekte für die Zukunft des Kantons, dar; im zweiten Teil werden nach einem einheitlichen Schema die Tätigkeiten der Direktionen und der Staatskanzlei vorgestellt.
Der Tätigkeitsbericht des Staatsrats ist ab sofort in beiden Amtssprachen auf der Website www.fr.ch/sr verfügbar und demnächst für jede Direktion einzeln auf ihrer Website.
Der Tätigkeitsbericht 2017 des Staatsrats ist da
Der Staatsrat des Kantons Freiburg stellt seinen Tätigkeitsbericht 2017 vor (www.fr.ch/sr). Wie jedes Jahr ist der erste Teil der Arbeit der Regierung selbst gewidmet; die folgenden Teile befassen sich mit derjenigen der sieben Direktionen und der Staatskanzlei.
Veröffentlicht am 04. April 2018 - 11h00
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Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 04.04.2018 - 11h00