Die zur Eindämmung des COVID-19 nötigen Massnahmen haben Auswirkungen auf die politischen Rechte, dies gilt insbesondere für die Organisation und Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020.
Die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 wird nicht durchgeführt
Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten.
Veröffentlicht am 19. März 2020 - 09h02
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Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 10.06.2020 - 17h25