Beim Abstimmungsmaterial für den 24. September 2017 konnten die Stimmberechtigten feststellen, dass die Stimmcouverts wieder Kleinformat aufweisen und ausserdem gelocht sind. Dank der beiden kleinen Löcher kann das Abstimmungsbüro, das die Stimmen auszählt, auf einen Blick erkennen, ob das Couvert noch einen Stimmzettel enthält.
Diese praktische Idee nutzen verschiedene Kantone schon seit Jahren.
Die Löcher gestatten keinesfalls, den Entscheid des Wählers festzustellen. Die Couverts werden während der gesamten Zeit vor der Abstimmung in einer versiegelten Urne der Gemeinde aufbewahrt, so dass sie weder manipuliert noch geöffnet werden können. Die Couverts werden erst am Abstimmungssonntag unter der Verantwortung des Abstimmungsbüros der Gemeinde geöffnet.
Das Stimmgeheimnis ist damit gewährleistet, und kein Stimmzettel kann in einem Stimmcouvert vergessen werden.