Ein Kind sollte niemals ein Armutsfaktor für Familien sein: Diesem Willen, den die Freiburger Verfassungsrätinnen und Verfassungsräte zum Ausdruck gebracht haben, hat die Bevölkerung heute zugestimmt.
Das vom Grossen Rat und vom Staatsrat unterstützte Gesetz über die Ergänzungsleistungen für Familien konkretisiert somit Artikel 60 Abs. 2 der Freiburger Verfassung. Das Gesetz wurde seit vielen Jahren erwartet und bietet einkommensschwachen Familien mehr als nur finanzielle Hilfe. Durch das neue Gesetz werden in den Gemeinden Familienschalter eingerichtet, welche die betroffenen Familien begleiten mit dem Ziel, Marginalisierung zu verhindern.
Der Staatsrat begrüsst das klare Abstimmungsergebnis. Die Freiburger Bevölkerung verdeutlicht damit ihr Anliegen, Familien und allen voran Kindern würdige Lebensbedingungen zu bieten, und zu verhindern, dass sie rückzahlbare Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.