Die Staatskanzlei des Kantons Freiburg bestätigt, dass bei ihr heute Vormittag ein Volksinitiativbegehren «für eine bürgernahe 24-Stunden-Notfallversorgung in Spitälern» eingereicht wurde. Sie verlangt, dass die Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 wie folgt geändert wird:
Art. 68 Abs. 3 und 4 (neu) Gesundheit
3 Der Staat stellt einen öffentlichen Dienst für medizinische Notfälle rund um die Uhr und an 7 Tagen in der Woche im Süden, im Zentrum des Kantons und in seinem deutschsprachigen Teil sicher.
4 Der Staat Freiburg schöpft die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten (gemeinwirtschaftliche Leistungen) voll aus, um eine bürgernahe Akutversorgung unter Berücksichtigung der regionalen Interessen zu gewährleisten.
Das ausformulierte Verfassungsinitiativbegehren stammt von einem Komitee, dem die folgenden Personen angehören, die mit den Beziehungen zu den Behörden beauftragt und berechtigt sind, die Initiative zurückzuziehen: Marc Monney (Präsident), Stella Bonnet, Sébastien Bossel, Daniel Savary und Gaétan Zurkinden.
Es wurde gemäss den Artikeln 41 ff. und 145 der Verfassung des Kantons Freiburg sowie Artikel 102 Bst. b und Artikel 125 des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte eingereicht. Das Begehren ist mit 130 Unterschriften versehen.
Sobald die Unterschriften überprüft worden sind, wird der Staatsratsbeschluss im Amtsblatt vom 12. März 2021 veröffentlicht. Die Initiantinnen und Initianten haben dann Zeit bis 11. Juni 2021, um die 6000 Unterschriften, die für das Zustandekommen der Initiative nötig sind, zu sammeln.