An der Abstimmung vom 5. Juni 2016 wird im Kanton Freiburg erstmals der neue Stimmrechtsausweis verwendet. Die Stimmkuverts, die wir bis jetzt kannten und die als Stimmrechtsausweis dienten, werden von der Post nicht mehr angenommen. Die Wählerinnen und Wähler müssen sich deshalb bei der brieflichen Stimmabgabe mit einigen Neuerungen vertraut machen.
Das Stimmmaterial enthält Folgendes:
> den Stimmzettel
> das Stimmkuvert
> den Stimmrechtsausweis
> das Antwortkuvert
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Füllen Sie den Stimmzettel aus.
2. Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel ins Stimmkuvert.
3. Legen Sie das Stimmkuvert in den Stimmrechtsausweis.
4. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
5. Legen Sie das Ganze ins Antwortkuvert und vergewissern Sie sich, dass Ihre Unterschrift im Adressfenster sichtbar ist.
Die Antwortkuverts, die nicht nach diesem Verfahren verschickt werden, erreichen allenfalls den Adressaten nicht oder können als ungültig erklärt werden.