Diese Vorentwürfe zielen darauf ab, einerseits die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen angesichts immer zahlreicherer und komplexerer Bearbeitungen ihrer Personendaten zu stärken und es andererseits dem Staat zu ermöglichen, seine digitale Transformation in einem möglichst sicheren Umfeld voranzutreiben, durch Verbesserung der Sicherheit der Infrastruktur und der Prozesse, die diese Bearbeitungen unterstützen. Indem sie sich an neuen anerkannten Standards im Bereich Sicherheit und Datenschutz anpassen, stellen diese beiden Vorentwürfe eine wesentliche Komponente der staatsrätlichen Strategie im Rahmen der Digitalisierung und des E-Governments dar.
Das geltende Gesetz über den Datenschutz stammt vom 25. November 1994. Zu jener Zeit begann das World Wide Web gerade zu laufen, Google, Facebook, Twitter und Konsorten existierten noch nicht, die Gemeinwesen des Kantons verfügte noch nicht über E-Mail und auch über keinen virtuellen Schalter, über den man Verwaltungsgeschäfte 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche hätte online abwickeln können.
Es ist keine Untertreibung zu sagen, dass die in den letzten 25 Jahren aufgetretenen Veränderungen, was die Nutzung digitaler Technologien betrifft, den derzeitigen Rechtsrahmen erheblich in Frage gestellt haben. Auch wenn die Rechtssetzung diesen Veränderungen alles in allem getrotzt hat, ist es an der Zeit, Anpassungen vorzunehmen, wenn von den hervorragenden Möglichkeiten der Innovation und der Entwicklung, die diese Technologien in einem sicheren und gesicherten Umfeld mit sich bringen, profitiert werden soll.
Die zwei Vorentwürfe, die in die Vernehmlassung gegeben werden, verfolgen vor diesem Hintergrund zwei Ziele, die ebenso zentral wie untrennbar miteinander verbunden sind: es dem Staat Freiburg zu erlauben, von den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien so weit wie möglich zu profitieren, und sowohl aus Sicht des Staates als auch aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, ein so hohes Sicherheitsniveau wie möglich zu gewährleisten.
Vorentwurf zur Totalrevision des Gesetzes über den Datenschutz
Der Vorentwurf zur Totalrevision des Gesetzes über den Datenschutz zielt darauf ab, das kantonale Recht mit den neuen Standards im Bereich des Datenschutzes in Übereinstimmung zu bringen. Es wurde stark vom derzeitigen Entwurf des Bundes zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes beeinflusst, dessen Ziel es wiederum ist, das Datenschutzgesetz auf Bundesebene mit der Vereinbarung STE 108+ des Europarats kompatibel zu machen und es an die neuen Anforderungen des Europäischen Datenschutzrechts anzupassen.
Mit der Revision des Gesetzes über den Datenschutz bezweckt der Staatsrat, den Datenschutz zu stärken, indem dieser an die neuen Technologien und die Gesellschaft von heute angepasst wird. Der Vorentwurf sieht zu diesem Zweck eine Reihe von neuen Rechten für Bürgerinnen und Bürgern vor, die in Zusammenhang mit den Personendaten und ebenso mit den Pflichten der datenbearbeitenden Personen bei Organisation und Sicherheit stehen. Die Position der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz wird gestärkt. Künftig wird sie die Befugnis haben, Entscheidungen zu treffen.
Die Revision schafft so die Bedingungen, dass der Kanton Freiburg auf die neuen Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes reagieren kann. Die Änderungen sind nötig, um den freien Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Ausland sicherstellen zu können.
Vorentwurf des Gesetzes zur Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an gewisse Aspekte der Digitalisierung
Mit dem Vorentwurf, mit dem das Ziel verfolgt wird, die kantonale Gesetzgebung an gewisse Aspekte der Digitalisierung anzupassen, werden Schlussfolgerungen aus zwei Pilotprojekten berücksichtigt, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den E-Government-Schalter des Staates (E-GovSchG) am 1. Januar 2017 bewilligt wurden.
Das erste Pilotprojekt hatte zum Ziel, die technischen Möglichkeiten und die erforderlichen Sicherheitsanforderungen auszuloten, die mit der Auslagerung von Personendaten in die Cloud verbunden sind. Das Projekt ist heute im Wesentlichen abgeschlossen, und die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienten als Grundlage zur Entwicklung geeigneter gesetzlicher Bestimmungen zur breiteren Nutzung dieser Technologien in einer möglichst geeigneten und sicheren Umgebung. In den Bestimmungen des Vorentwurfs werden quasi in identischer Form diejenigen aufgenommen, die im Vorentwurf zur Totalrevision des Gesetzes über den Datenschutz vorgesehen sind. Das Ziel ist indessen, dass sie schneller in Kraft treten können als der gesamte Text des Gesetzes über den Datenschutz, dessen Prüfung natürlich mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Das zweite Pilotprojekt betrifft die Umsetzung des kantonalen Bezugssystems von Daten von Personen, von Organisationen und von Verzeichnissen. Es läuft aktuell noch und dürfte bis im Sommer 2021 fortgeführt werden. Bei den Arbeiten, die bis jetzt durchgeführt wurden, zeigte es sich jedoch, dass das kantonale Bezugssystem seine Ziele nicht erreichen kann, wenn darin nicht systematisch die AHV-Nummer verwendet werden darf, damit die aufgeführten Personen sicher und eindeutig identifiziert werden können. Für eine solche Nutzung der AHV-Nr. braucht es gemäss Bundesrecht den Erlass einer detaillierten gesetzlichen Grundlage durch den Grossen Rat.
Im Vorentwurf werden ebenfalls weitere punktuelle Änderungen des Gesetzes über den E-Government-Schalter vorgesehen, das bei dieser Gelegenheit in «E-Government-Gesetz» umbenannt wird.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind zum Downloaden darunter. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Totalrevision des Gesetzes über den Datenschutz läuft bis am 27. März 2020. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf zu den Anpassungen in der kantonalen Gesetzgebung
Vernehmlassungsunterlagen Gesetz über den Datenschutz (DSchG)
Vernehmlassungsunterlagen Gesetz über Digitalisierung
- Vorentwurf Gesetz zur Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an bestimmte Aspekte der Digitalisierung (PDF, 116.8k)
- Bericht Gesetz zur Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an bestimmte Aspekte der Digitalisierung (PDF, 247.92k)
- Brief Gesetz zur Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an bestimmte Aspekte der Digitalisierung (PDF, 211.93k)
- Liste der Empfänger Gesetz zur Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an bestimmte Aspekte der Digitalisierung (PDF, 215.25k)