Laut Artikel 90 Abs. 2 des Gesetzes über Ausübung der politischen Rechte können am zweiten Wahlgang die im ersten Wahlgang nicht gewählten Personen teilnehmen, wobei ihre Zahl die doppelte Zahl der noch zu besetzenden Sitze nicht überschreiten darf.
Somit können Herr Christian Levrat, Herr Beat Vonlanthen, Frau Johanna Gapany und Herr Pierre-André Page am zweiten Wahlgang teilnehmen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten haben bis Mittwoch, 23. Oktober 2019, um 12 Uhr Zeit, um ihren allfälligen Rückzug ihrer Kandidatur für den zweiten Wahlgang mitzuteilen. Die Beauftragten der Listen, auf der die verzichtenden Person figurierten, können einen Ersatz vorschlagen.