Die Staatskanzlei hat heute Morgen das Urteil des Kantonsgerichts zur Beschwerde von zwei Stimmbürgern zugestellt erhalten. Mit der Beschwerde wurde der Ablauf der Ständeratswahl bestritten, da die beiden Stimmbürger der Ansicht waren, dass sie das Stimmmaterial nicht fristgerecht erhalten haben. Sie nimmt Kenntnis von der Abweisung der Beschwerde.
Das Resultat der Wahl wurde am 15. November 2019 im Amtsblatt mit einer Beschwerdefrist bis zum 25. November 2019 publiziert. Beim Kantonsgericht ging keine weitere Beschwerde zur Sache ein.
Damit wird das Resultat der Wahl bestätigt. Die Staatskanzlei hat die Parlamentsdienste der Eidgenössischen Räte informiert, dass das Stimmvolk des Kantons Freiburg Christian Levrat, Vuadens, und Johanna Gapany, Bulle, als Ständerätin und Ständerat für die 51. Legislatur 2019-2023 gewählt hat.