Wie betreibe ich Ahnenforschung im Kanton Freiburg ?
Für Nachforschungen, die die Zeit nach 1876 betreffen, muss ein schriftliches Gesuch an das Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen IAEZA gerichtet werden.
Sie erhalten eine Bewilligung, die 2 Jahre gültig bleibt, für die eine Gebühr von CHF 75.— erhoben wird.
Für Nachforschungen, die die Zeit vor 1876 betreffen, finden Sie Informationen über die Einsicht in die Archive und die Ahnenforschung über Freiburger Familien auf der Internet-Site des Staatsarchivs des Kantons Freiburg StAF.
Sie können auch die Seite für Ahnenkunde und Heraldik des Kantons Freiburg abfragen oder die Seite des Institut Fribourgeois d'Héraldique et de Généalogie.