Mehr Informationen unter:
- Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV)
- Frisbee - Freiburger Netzwerk der Kinder- und Jugendorganisationen
- Bundesamt für Sport
Seit 1991 haben Auszubildende und Angestellte unter 30 Jahren Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeiten im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation sowie für die dazu notwendige Aus- und Weiterbildung (Obligationenrecht, Art. 329e).
Mehr Informationen unter:
Herausgegeben von Fachstelle für Kinder-und Jugendförderung
Letzte Änderung: 29.07.2022