Der Familienname
Doppelnamen (der Ledigname wird ohne Bindestrich dem Familiennamen vorangestellt) sind seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich.
Weiterhin möglich ist die Führung im Alltag eines sogenannten Allianznamens (dem Familiennamen wird der eigene vor der Ehe geführte oder aber der ledige Name oder derjenige des Ehepartners mit einem Bindestrich angehängt). Der Allianzname ist aber kein amtlicher Name, sondern kann lediglich im Alltag geführt werden. Das heisst, er wird auf den Zivilstandsdokumenten nicht ausgewiesen, kann jedoch im Pass oder auf der Identitätskarte eingetragen werden.
Die gemeinsamen Kinder
Das Kind verheirateter Eltern erhält entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder – falls diese verschiedene Namen tragen – jenen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben. Haben die Eltern bei der Eheschliessung nicht erklärt, welchen Namen ihre Kinder tragen sollen, so teilen sie mit der Geburtsmeldung des ersten Kindes de Zivilstandsamt schriftlich mit, welchen ihrer Ledignamen ihr Kind tragen soll.
Eine Änderung des Namens nur dann bewilligt, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Das Gesuch um Namensänderung muss bei der Regierung des Wohnsitzkantons beantragt werden.
Mehr dazu
Retour au chapitre Vivre ensemble du Classeur des familles