Rechtlicher und ordnungspolitischer Rahmen
Die verschiedenen Gesetze und dazugehörigen Reglemente regeln das Bildungswesen. Diese Rechtstexte legen den Kontext, die Rechte und Pflichten sowie die Aufgaben aller Partner der Schule fest. Der rechtliche und ordnungspolitische Rahmen besteht aus drei Arten von Unterlagen:
- Die Gesetze bestimmen den allgemeinen Rahmen und die Grundsätze. Sie werden vom Grossen Rat verabschiedet, bei einem Referendum entscheidet das Volk.
- Die Reglemente führen aus, wie die in einem Gesetz festgelegten Elemente konkret umgesetzt werden müssen (Vollzug). Sie werden vom Staatsrat genehmigt.
- Mit den Richtlinien und den Weisungen kann der Vollzug des Gesetzes ergänzend zum Reglement noch ausführlicher erläutert werden. Die Richtlinien werden vom Staatsrat genehmigt und die Weisungen von den Amtsvorsteherinnen und Amtsvorstehern.
Auf dieser Seite werden nur die kantonalen Unterlagen aufgeführt. Für nähere Auskünfte über die Bundesgesetze oder die interkantonalen Vereinbarungen konsultieren Sie bitte die Websites der betreffenden Ämter oder die Website des Bundes.
Gesetze
- Gesetz über die obligatorische Schule (Schulgesetz, SchG)
- Gesetz über die Sonderpädagogik (SPG)
- Gesetz über den Mittelschulunterricht (MSG)
- Gesetz über die Universität (UniG)
- Gesetz über die Pädagogische Hochschule Freiburg (PHFG)
Reglemente
- Reglement zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR)
- Reglement über die Sonderpädagogik (SPR)
- Reglement über den Mittelschulunterricht (MSR)
Richtlinien und Weisungen
Allgemeiner Schulbetrieb
- Richtlinien der EKSD über die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und dem Privatsektor
- Richtlinien der EKSD für Umfragen bei Lehrkräften, Klassen, Schülerinnen und Schülern, sowie bei Schuldirektionen und Schulleitungen und Eltern
- Richtlinien der EKSD über die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den französischsprachigen Orientierungsschulen und dem Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (nur auf Französisch)
- Richtlinien der EKSD betreffend Art. 34 SchR - Freifächer an der Orientierungsschule
- Richtlinien über die Internetnutzung und den Gebrauch von Online-Plattformen an den Schulen der Direktionen für Bildung und kulturelle Angelegenheiten, Volkswirtschaft- und Berufsbildung sowie der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft von 18. Juli 2022
- Richtlinien für die Nutzung der Lösungen für die administrative und pädagogische Verwaltung der Schulen des Kantons Freiburg
- Jokertage: Verordnung zur Änderung des Reglements zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR) vom 14.06.2022
Beurteilung der Schularbeit
- Richtlinien der EKSD betreffend den Übertritt von der Primarschule in die Orientierungsschule
- Richtlinien der EKSD betreffend Klassentypuswechsel und Durchlässigkeit an der Orientierungsschule
- Richtlinien der EKSD über die Verlängerung der obligatorischen Schulzeit (12. respektive 13. Schuljahr)
Unterstützungsmassnahmen
- Richtlinien der EKSD zur Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen
- Richtlinien der EKSD über die Übermittlung und Konsultation von Personendaten von Kindern mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (VM)
- Richtlinien der EDKS vom 22. Dezember 2021 betreffend die logopädischen, psychologischen und psychomotorischen Dienste ((Schuldienste)
- Richtlinien der BKAG über die schulischen Massnahmen im Rahmen des Programms «Sport-Kunst-Ausbildung». Neu: Diese Richtlinien treten am 01. Februar 2023 in Kraft
- Richtlinien der EKSD betreffend Artikel 98 SchR - Schülerinnen und Schüler mit ungenügenden Schulleistungen und ohne Anschlusslösung. Berufsvorbereitendes Programm (BVP)
- Leitfaden — Hochbegabtenförderung, gemäss Art. 35 SchG und Art. 83, 84, 90, 91, 92 SchR vom 23. Oktober 2018