Governance der Regionen von morgen
Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) stellt seit mehreren Jahren Überlegungen zur Governance der Regionen an. Nun liegt ein Bericht vor. Die ILFD möchte die lokalen und regionalen Behörden sowie Interessenten in die Diskussion einbeziehen und organisiert diesen Herbst sieben Publikumsveranstaltungen.
Welcher Stellenwert für die Governance der Regionen von morgen?
Wie können wir den Regionen unseres Kantons eine harmonische, kohärente und den Erwartungen der Bevölkerung entsprechende Entwicklung garantieren? Welche Institutionen werden in der Lage sein, den Freiburgerinnen und Freiburgern die Lebensqualität zu bieten, die die Stärke unseres Kantons ausmacht? Wie lassen sich die explosionsartige Zunahme der Mobilität und das Bedürfnis nach Bürgernähe miteinander vereinbaren?
Während 170 Jahren herrschte Stabilität bei den kantonalen Institutionen: ein Staat, aufgeteilt in sieben Verwaltungsbezirke und Gemeinden. In dieser traditionellen Struktur waren die Aufgaben klar verteilt: Für die lokale Ebene waren die Gemeinden zuständig, was darüber hinausging fiel in die Zuständigkeit des Kantons, der seine Aufgaben entweder auf zentraler Ebene oder in den Bezirken durch die Oberämter wahrnahm.
In den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts stiess diese Organisation jedoch an ihre Grenzen. Die Wahl der Oberamtspersonen durch das Volk, die Gemeindezusammenschlüsse, die deutliche Zunahme der interkommunalen Zusammenarbeit, all diese Reformen waren ein Versuch, das System an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Im Laufe der Zeit büsste die Aufgabenteilung jedoch an Klarheit ein.
Nach und nach entwickelte sich eine Zwischenstufe, die an Bedeutung gewann: die Region. Von einem Gebiet subjektiv empfundener Zugehörigkeit entwickelte sich die Region zu einem wichtigen institutionellen Akteur für eine Vielzahl von Politikbereichen. Um diese Funktion über die Gemeindegrenzen hinaus wahrzunehmen, nimmt sie in der Regel die Form eines Gemeindeverbands an, oft mit der Unterstützung des Oberamtmanns oder der Oberamtfrau. Die zunehmende Bedeutung der Region ging jedoch nicht mit einer klaren Definition ihrer Governance einher. Obwohl die «Region» in der Kantonsverfassung von 2004 7-mal erwähnt ist und in der Gesetzgebung 169-mal vorkommt, sind ihre Arbeitsweise, ihre Ressourcen und ihre Zuständigkeiten nirgends definiert.
Der Pragmatismus der Gemeindebehörden und der Oberamtspersonen hat die Bildung von Dutzenden von effizienten Strukturen in ihren Bereichen ermöglicht. Diese Organisation stösst nun jedoch an ihre Grenzen: die Sichtbarkeit und die Transparenz des öffentlichen Handelns, der Arbeitsaufwand für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Schwierigkeiten in puncto Governance und Effizienz, der Verlust der Gemeindeautonomie, das Fehlen einer globalen Vision ...
Mit der Zustimmung des Staatsrats und in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Partnern möchte die ILFD eine umfassende Debatte darüber führen, wie die Regionen in Zukunft aussehen sollen. Starke Regionen, die in der Lage sind, den Freiburgerinnen und Freiburgern unabhängig von ihren Erwartungen oder Bedürfnissen qualitativ hochwertige Dienstleistungen und zukunftsorientierte Investitionen zu bieten.
Ich freue mich darauf, mich mit Ihnen auszutauschen und die Umrisse der Freiburger Institutionen von morgen zu skizzieren!
Detaillierte Angaben zu den Veranstaltungen |
Diese Sitzungen fanden im Jahr 2022 statt |
4. Oktober, Sensebezirk |
Schmitten, Mehrzwecksaal |
12. Oktober, Vivisbachbezirk |
Univers@alle, Châtel-St-Denis |
2. November, Glanebezirk |
Bicubic, Romont |
9. November, Seebezirk |
Ried bei Kerzers, Riederhalle |
23. November, Saanebezirk |
Auditorium Joseph Deiss, Universität Pérolles |
1. Dezember, Greyerzbezirk |
Espace Gruyère, Bulle |
6. Dezember, Broyebezirk |
Salle Polyvalente, Cugy |
Unterlagen
Schicken Sie Ihre Kommentare per E-Mail an : region@fr.ch
Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
KontaktinformationHerausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 31.10.2024