Das Vergaberecht wurde auf nationaler und interkantonaler Ebene harmonisiert. Die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) wie auch das neue kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und sein Ausführungsreglement sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Die neuen Rechtsgrundlagen ermöglichen es, den ökologischen und sozialen Kriterien der Nachhaltigkeit sowie der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Einhaltung der Arbeitsbedingungen mehr Nachdruck zu verleihen.
Für Beschaffungsverfahren, die vor dem 1. Januar 2023 eingeleitet wurden, bleibt das alte Recht anwendbar.