Legislaturfinanzplan
In Anwendung von Artikel 112 der Verfassung des Kantons Freiburg unterbreitet der Staatsrat dem Grossen Rat das Legislaturprogramm und den Finanzplan. Der Finanzplan ist das Regierungsprogramm in Zahlen. Er lotet die Finanzperspektiven des Staates aus, so dass die politischen Behörden früh genug auf sich abzeichnende Finanzprobleme aufmerksam gemacht werden können. Er wird nach dem Prinzip der rollenden Finanzplanung periodisch aktualisiert.
Der Staatsrat hat den Finanzplan veröffentlicht.
Das Regierungsprogramm und der Finanzplan für die Legislaturperiode 2022-2026 können im pdf-Format heruntergeladen werden, wie übrigens auch die Unterlagen zur entsprechenden Medienkonferenz.