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Mitglieder des Grossen Rates
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Der Grosse Rat besteht aus 110 Grossrätinnen und Grossräten. Die Mitglieder des Grossen Rates werden vom Volk im Proporzverfahren für fünf Jahre gewählt.
Präsidium
Präsident des Grossen Rates
1. Vizepräsidentin des Grossen Rates
2. Vizepräsidentin des Grossen Rates
Mitglieder nach Wahlkreisen
Das Gesetz bestimmt höchstens acht Wahlkreise. Die angemessene Vertretung der Regionen des Kantons ist gewährleistet. Artikel 95, Verfassung des Kantons Freiburg
Ergänzende Informationen
Herausgegeben von Grosser Rat
Letzte Änderung: 17.04.2024